Recht & Politik

Das humanitäre Völkerrecht besteht aus einer Reihe von Regeln, die darauf abzielen, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu begrenzen. Es schützt Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen, und beschränkt die Mittel und Methoden der Kriegsführung. Das rechtliche und diplomatische Engagement des IKRK ergänzt das Recht. Es befasst sich mit den Herausforderungen, die sich aus den Grundsätzen der humanitären Hilfe ergeben, informiert die operative Praxis und mobilisiert Unterstützung für Menschen, die von bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen betroffen sind. 

Quellen des humanitären Völkerrechts

HVR-Verträge

Das HVR stützt sich auf eine Reihe von Verträgen, insbesondere auf die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle, sowie auf eine Reihe anderer Instrumente.

Verträge, Vertragsstaaten und Kommentare

Völkergewohnheitsrecht

Das Völkergewohnheitsrecht besteht aus Regeln, die sich aus einer „allgemein anerkannten Praxis“ ergeben und unabhängig vom Vertragsrecht existieren.

Datenbank des Völkergewohnheitsrechts

Nationale Praktiken

Die Datenbank für nationale Praktiken enthält Handbücher, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und andere nationale Praktiken, die von IKRK-Delegationen, nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und anderen Partnern auf der ganzen Welt im Rahmen des Mandats gesammelt wurden, das dem IKRK von der 26. internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds übertragen wurde.

Datenbank für nationale Praktiken (Englisch)