Schutz: Wahrung der Rechte von Konfliktbetroffenen

Wir schützen Menschen, die von Krieg und bewaffneten Konflikten betroffen sind, indem wir uns für ihre Rechte einsetzen und lebensrettende Hilfe leisten – in jeder Phase eines Konflikts. Wir engagieren uns ausserdem dafür, die Verletzlichkeit gefährdeter Personen so weit wie möglich zu reduzieren.

An ICRC delegate at a crossing point between front lines during a ceasefire in Sri Lanka.

Schutz, der Leben rettet

Der Auftrag des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) ist es, menschliches Leid zu lindern und die Rechte derjenigen Menschen zu wahren, die von bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen betroffen sind. Als neutrale und unparteiische Organisation verfolgen wir unsere humanitäre Arbeit im Rahmen von Feldeinsätzen, die Schutz und Hilfe bieten für Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen. Zudem versuchen wir, dafür zu sorgen, dass die Rechte dieser Menschen gewahrt werden – vor, während und nach den Kämpfen –, indem wir die Konfliktparteien in bilateralen und vertraulichen Gesprächen an ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäss dem humanitären Völkerrecht (HVR) erinnern.

Unsere Arbeit vor einem Konflikt und ausserhalb von Konflikt-situationen

Unsere Anstrengungen, die Rechte derjenigen zu verteidigen, die von Konflikten oder anderer Gewalt betroffen sind, beginnen bereits in Friedenszeiten. Über Diplomatie, Dialog, humanitäre Advocacy-Arbeit und die Förderung des humanitären Völkerrechts ermutigen wir alle Parteien, die Sicherheit der Zivilbevölkerung als Priorität zu erachten. Wir arbeiten dazu auch mit Angehörigen von Streitkräften und anderen Gruppen, um Systeme einzurichten, welche die Einhaltung des humanitären Völkerrechts unterstützen.

Das Völkerrecht verstehen und seine Einhaltung fördern

Die Genfer Abkommen legen Regeln für den Krieg fest. Sie schützen Menschen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Die Staaten sind verpflichtet, diese Abkommen, die den Kern des humanitären Völkerrechts (HVR) bilden, einzuhalten. Sie müssen dafür sorgen, dass diese Regeln allgemein bekannt sind und verstanden werden, und dass alle Konfliktparteien und ihre Unterstützer sie einhalten. Bei diesem internationalen Bestreben spielt das IKRK eine wichtige Rolle. Wir führen Initiativen durch, um das humanitäre Völkerrecht bekannt zu machen und zu stärken: Wir erinnern die Staaten an ihre Pflichten; informieren junge Menschen – die Verantwortlichen von morgen – über das HVR und erklären ihnen, weshalb es so wichtig ist; und wir arbeiten mit Polizei, Streitkräften, Behörden und bewaffneten Gruppen, um sicherzustellen, dass sie sich nach besten Kräften bemühen, Schäden und Leid für die Zivilbevölkerung zu verhindern. Ausserdem leisten wir einen Beitrag zur ständigen Weiterentwicklung des HVR – eine entscheidende Aufgabe.

Rechtsberatung und Schulung

Wir sind bestrebt, Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht zu verhindern, indem wir über das HVR kommunizieren, es weiterentwickeln, seine Anwendung klären und fördern und uns ausserdem bemühen, die Akzeptanz für unsere Arbeit zu erhöhen. Der Beratungsdienst des IKRK bietet spezialisierte Rechtsberatung und fachliche Expertise im Bereich der Umsetzung des HVR. Er deckt ein breites Themenspektrum ab, von der Sanktionierung schwerwiegender Verletzungen der Genfer Abkommen bis zur korrekten Verwendung der Schutzzeichen des Roten Kreuzes, des Roten Halbmonds und des Roten Kristalls.

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Vertraulicher Dialog

Wir führen vertrauliche Gespräche mit Regierungen, bewaffneten Kräften und nicht-staatlichen Gruppen. Dabei betonen wir die humanitären Folgen von Konflikten und erinnern unsere Gegenüber an ihre Pflichten. Dank unserem neutralen und unparteiischen Ansatz sind wir ein vertrauenswürdiger Mittler und schaffen ein Klima des Verständnisses, der Zusammenarbeit und des Respekts. Unser letztliches Ziel ist es, die Zivilbevölkerung vor dem Grauen des Krieges zu bewahren und ihre Verletzlichkeit in Konfliktsituationen zu verringern.

Schutz ziviler Infrastruktur

Wir wissen, welche verheerenden Folgen Angriffe auf grundlegende Infrastruktur für die Zivilbevölkerung haben können, insbesondere in städtischen Gebieten. In Friedenszeiten arbeiten wir eng mit Regierungen, bewaffneten Gruppen und anderen Behörden zusammen, um ihr Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig der Schutz grundlegender Infrastruktur wie Spitäler, Schulen, Wasser- und Sanitärversorgung ist. Wir betonen dabei, dass eine Beschädigung dieser Infrastruktur verhindert werden muss, um das Leiden der Zivilbevölkerung zu lindern und den Zugang zu Diensten zu erhalten, die für das Wohlbefinden und das Überleben der Menschen unabdingbar sind.

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Ausbildung von Streitkräften und Polizei

Wir beschäftigen ehemalige Armee- und Polizeikräfte als Fachdelegierte, die mit den Streitkräften und der Polizei vor Ort arbeiten. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass diese Gruppen die relevanten Regeln des humanitären Völkerrechts in ihre Ausbildungsprogramme und operativen Verfahren integrieren. Um die Zusammenarbeit vor Ort zu stärken, erklären wir ihnen ausserdem, welche Aktivitäten wir in ihrem jeweiligen Land durchführen.

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Stärkung des humanitären Völkerrechts

Um die verheerenden Folgen bewaffneter Konflikte auf die Zivilbevölkerung zu verringern, ermutigen wir die Staaten, neue Verträge zu verabschieden und laufend neue Regeln und Normen zu entwickeln.

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Unsere Arbeit während eines Konflikts

In jedem aktiven bewaffneten Konflikt – in der frühen, akuten Phase oder bei einem der zahlreichen langjährigen Konflikte auf der ganzen Welt – ist unsere Priorität der Schutz von Menschenleben. Wir ergreifen keine Partei, sondern leisten humanitäre Hilfe und engagieren uns dort, wo es nötig ist, um das Leiden auf beiden Seiten der Fronten zu lindern.

Einhaltung des Rechts

Während Konflikten überwachen und fördern wir die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, indem wir die Konfliktparteien bei Vorwürfen des Verstosses gegen das HVR direkt ansprechen. Die Vorwürfe können von Betroffenen stammen oder sich auf unsere eigenen Beobachtungen am Kriegsschauplatz stützen. Wir sind dabei bestrebt, für die Rechte derjenigen Menschen einzustehen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für verwundbare Gruppen wie Kinder, Frauen, Kranke und Verwundete, Verstorbene und ihre Familien, Gefangene und Vertriebene. Wir teilen unsere Erkenntnisse über mögliche Verstösse gegen das HVR in bilateralen und vertraulichen Kontakten mit den Konfliktparteien, um sie so dort, wo die Konflikte ausgetragen werden, zu mehr Respekt für das HVR anzuhalten.

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Dialog mit Unterstützern von Konfliktparteien

Da Kriege häufig mit Unterstützung Dritter geführt werden, bemühen wir uns auch um einen Dialog mit den Unterstützern von Konfliktparteien. Unser Ziel dabei ist, sicherzustellen, dass sie sich ihrer Pflichten gemäss den Genfer Abkommen bewusst sind.

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Schutz der öffentlichen Gesundheit und anderer kritischer Infrastruktur

Wenn durch bewaffnete Konflikte Infrastruktur beschädigt oder zerstört wurde, die für das Leben der Menschen und ihre Sicherheit entscheidend ist, sorgen unsere Wiederaufbau- und Ingenieurprojekte dafür, dass die vom Konflikt betroffenen Menschen wieder Zugang zu sauberem Wasser, Unterkünften und anderen Dienstleistungen erhalten, die für ein sicheres Lebensumfeld wesentlich sind.

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Gesundheitsversorgung

Kriege zerstören die Gesundheitsversorgung und verhindern, dass die Bevölkerung Zugang zu dringend benötigten Dienstleistungen hat. Wir arbeiten mit den lokalen Gesundheitsbehörden zusammen, um Menschen in Konfliktgebieten – soweit es uns die Ressourcen erlauben – hochwertige Gesundheitsversorgungsprogramme anzubieten. In einigen Fällen bieten wir auch direkt entsprechende Dienstleistungen an.

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Physische Rehabilitation

Physische Rehabilitation Unsere Programme für physische Rehabilitation und Prothesen helfen Menschen, die im Krieg verwundet wurden oder die eine Behinderung haben und in konfliktbetroffenen Regionen leben, ihre körperliche Beweglichkeit wiederzuerlangen.

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Kampf gegen sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt ist ein verheerendes Kriegsverbrechen mit schwerwiegenden Folgen für die Überlebenden – Frauen, Männer, Jungen und Mädchen –, für ihre Familien und für ganze Gemeinschaften. Unsere Initiativen zielen darauf ab, solche Verbrechen zu verhindern, mögliche Opfer zu schützen und betroffenen Menschen und Gruppen nach entsprechenden Taten zu helfen.

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Schutz vor Waffenkontamination

Während eines bewaffneten Konflikts und noch lange nach dessen Ende können Zivilpersonen durch Waffen, Kampfmittelrückstände oder Blindgänger schwer verletzt oder getötet werden. Die Präventionstätigkeit unserer Waffenexpertinnen und -experten im Bereich der Waffenkontamination steht in direktem Zusammenhang mit unserem Auftrag, die Zivilbevölkerung vor den Folgen bewaffneter Konflikte zu schützen.

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Unterstützung von Existenzsicherung und Ernährungssicherheit

Die Schwierigkeiten des Alltags während eines bewaffneten Konflikts können die Zivilbevölkerung an ihre Belastungsgrenze bringen. Wir bekämpfen die Ernährungsunsicherheit und leisten Nothilfe. Zusätzlich bieten wir aber auch längerfristige Unterstützung für den Aufbau einer Existenzgrundlage für Menschen, die infolge von bewaffneten Konflikten oder anderer Gewalt unsere Hilfe benötigen.

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Verteidigung der Rechte von Gefangenen

Alle Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, haben ein Recht auf eine faire Behandlung und menschliche Lebensbedingungen, unabhängig davon, aus welchem Grund sie verhaftet und eingesperrt wurden. Aufgrund unseres Status als neutrale und unparteiische humanitäre Organisation können wir Gefangene in Haftanstalten an Orten besuchen, zu denen andere keinen Zugang haben. Wir achten darauf, dass ihre Grundbedürfnisse gedeckt sind, dass sie den Kontakt zu ihrer Familie aufrechterhalten können und dass sie mit Respekt und Menschlichkeit behandelt werden.

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Suche nach Vermissten und Wiedervereinigung getrennter Familienmitglieder

Im Chaos eines bewaffneten Konflikts werden Familien auseinandergerissen, Menschen kommen um oder werden vermisst. Für diejenigen, die zurückbleiben, führt dies zu unerträglichem Leid und grosser Ungewissheit. Unser Zentraler Suchdienst und unsere forensischen Fachleute arbeiten gemeinsam mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, um Menschen, die von ihren Angehörigen getrennt wurden, zu helfen, das Schicksal der Vermissten zu klären. Ausserdem leisten sie technische Unterstützung und helfen wo nötig, dafür zu sorgen, dass die Erstversorger Verstorbene würdevoll behandeln.

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Unsere Arbeit nach dem Ende eines Konflikts

Nach dem Ende eines Konflikts ist es unser wichtigstes Ziel, den Menschen zu helfen, ihr Leben und ihre Gemeinschaft wieder aufzubauen. Diese Arbeit erfolgt dabei häufig gemeinsam mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Wir helfen den Menschen, besser mit den Folgen des Konflikts umzugehen und für die Zukunft resilienter zu werden. Unsere Hilfsteams arbeiten weiterhin daran, den Zugang zu medizinischer Versorgung und zu anderen wesentlichen Dienstleistungen wiederherzustellen oder zu erhalten, unsere Waffenspezialistinnen und -spezialisten helfen, die Kontamination mit Waffen zu verringern, unsere Fachleute für wirtschaftliche Sicherheit unterstützen die Menschen dabei, die wirtschaftliche Not zu lindern, die sie als Ergebnis des Konfliktes möglicherweise erleben, und die Mitarbeitenden des Suchdienstes tragen dazu bei, auseinandergerissene Familien wieder zu vereinen.

Häufig gestellte Fragen

  • Unter dem Begriff humanitäres Völkerrecht (HVR) versteht man eine Reihe von Regeln, die zum Ziel haben, die negativen Folgen bewaffneter Konflikte zu begrenzen. 

    Das HVR schützt Personen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligen. Dazu gehören Zivilpersonen, Sanitätspersonal, Mitarbeitende von Hilfswerken, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige bewaffneter Truppen, Kriegsgefangene und andere Gefangene. Ausserdem beschränkt das HVR die Mittel und Methoden der Kriegsführung, zum Beispiel im Hinblick auf den Einsatz bestimmter Waffen. 

    Man spricht im Zusammenhang mit dem HVR auch von „Kriegsvölkerrecht“ oder dem „Recht der bewaffneten Konflikte“. Das humanitäre Völkerrecht besteht mehrheitlich aus Verträgen (die Genfer Abkommen, auch Genfer Konventionen genannt, und ihre Zusatzprotokolle sind die wichtigsten) und dem Völkergewohnheitsrecht.

  • Das HVR kommt ausschliesslich in bewaffneten Konflikten zur Anwendung. Neben einigen wenigen Verpflichtungen, die in Friedenszeiten umzusetzen sind, gilt es nicht ausserhalb eines bewaffneten Konflikts. Das HVR bietet zwei Systeme des Schutzes: den Schutz in internationalen bewaffneten Konflikten und den Schutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Internationale bewaffnete Konflikte sind bewaffnete Konflikte zwischen zwei oder mehr Staaten. Nicht-internationale bewaffnete Konflikte sind Konflikte, in denen Regierungsstreitkräfte gegen eine oder mehrere nicht-staatliche bewaffnete Gruppen kämpfen, oder in denen diese Gruppen einander bekämpfen. Einige Regeln des humanitären Völkerrechts schützen die Opfer bewaffneter Konflikte (z. B. Gefangene oder Vermisste) auch über das Ende des Konflikts hinaus.

  • Das humanitäre Völkerrecht ist universell: Alle Parteien, die sich an den Feindseligkeiten in einem Konflikt beteiligen, sind verpflichtet, das HVR einzuhalten, unabhängig davon, ob es sich um Regierungskräfte oder um nicht-staatliche bewaffnete Gruppen handelt. Die Genfer Abkommen, die den Kern des HVR bilden, wurden von allen 196 Staaten der Welt ratifiziert. Somit ist das HVR eine universelle Rechtsordnung. Nur sehr wenige internationale Verträge geniessen eine so breite Unterstützung.

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