Bedenken Sie das IKRK in Ihrem Testament

Das IKRK in Ihrem Testament zu bedenken ist eine sehr aufmerksame Geste und eines der wirksamsten Mittel, um Menschen in bewaffneten Konflikten zu helfen.

Wie funktioniert es

Sie möchten das IKRK in Ihrem Nachlass berücksichtigen? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Durch ein Legat, d.h. indem Sie in Ihrem Testament festlegen, dass ein bestimmter Geld- oder Vermögensbetrag an das IKRK vererbt werden soll.
     
  2. Indem Sie unsere Organisation zum Erben oder Miterben Ihres Nachlasses machen. Damit wird das IKRK Eigentümer Ihres Vermögens (Eigentum, Objekte) sowie Ihrer Schulden.
     
  3. Durch einen «Erbvertrag», der mit Hilfe eines öffentlichen Beamten abgeschlossen und von zwei Zeugen unterzeichnet wird (nur in der Schweiz).

Wie bedenken Sie das IKRK in Ihrem Testament?

Da der Begriff „Rotes Kreuz" zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten zulässt, stellen Sie bitte sicher, dass Sie den Namen und die Anschrift des IKRK angeben:

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
UID: CHE-105.924.024
Avenue de la Paix 19
1202 Genf
Schweiz

Bitte geben Sie die Art des Vermächtnisses an. Geben Sie Ort und Datum an und unterschreiben Sie sodann das Testament.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch mit unserer Leiterin Legate und Spenden.

Marie-Jo Girod
Tel: +41 22 730 33 76
Email: mgirodblanc@icrc.org

 

Laden Sie unsere kostenlose Legat-Broschüre herunter

Unser Versprechen an Sie

Wir sind uns bewusst, dass ein Legat in Ihrem Testament eine persönliche Entscheidung ist, die Zeit und sorgfältige Abwägung erfordert. Wir schätzen diese besondere Geste sehr und versprechen Ihnen daher Folgendes:

Wir haben absolutes Verständnis dafür, dass Sie Ihre eigene Familie, Ihren Freundeskreis und Ihre Angehörigen als Erstes in Ihrem Testament berücksichtigen.

Wir drängen Sie nicht, das IKRK mit einem Legat in Ihrem Testament zu bedenken – es bleibt Ihre Entscheidung.

Wir fragen Sie nicht nach der Höhe und der Art des Legats, für das Sie sich entschieden haben.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre – Sie müssen uns Ihre Absichten nicht mitteilen. Dennoch möchten wir uns gerne bei Ihnen bedanken und Ihnen eine Möglichkeit bieten, Ihre Grosszügigkeit zugunsten zukünftiger Generationen weiterleben zu lassen.

Uns ist bewusst, dass sich persönliche Umstände ändern können und die Möglichkeit besteht, dass Sie das IKRK zu einem bestimmten Zeitpunkt aus Ihrem Testament streichen müssen.

Wir versprechen Ihnen, Ihr Legat sinnvoll einzusetzen.

Wir respektieren Ihren allfälligen Wunsch nach einer spezifischen Verwendung Ihres Legats.

Testament-Rechner

Wer erbt was und wie viel? Wie viel kann ich frei vermachen? 

Mithilfe unseres Testament-Rechners erfahren Sie in wenigen Klicks, wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird, wie hoch der gesetzliche Pflichtteil ist und welcher Anteil Ihres Erbes Ihnen frei zur Verfügung steht. 

*Dieser Service ist nur für das Schweizer Erbrecht anwendbar.

Häufig gestellte Fragen

  • Ein Testament gibt Ihnen mehr Entscheidungsfreiheit, wenn es darum geht, zu bestimmen, was Sie Familie und Freunden sowie gemeinnützigen Organisationen, deren Arbeit Ihnen am Herzen liegt, hinterlassen möchten. Wenn Sie kein Testament verfassen, erfolgt die Aufteilung Ihrer Vermögenswerte gemäss der in Ihrem Land geltenden Gesetzgebung. In der Schweiz wird das gesamte Vermögen unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Sollte es keine gesetzlichen Erben geben, kommt der Nachlass dem Kanton oder der Gemeinde des letzten Wohnsitzes zu. 

    Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern können.

  • Ja. Ein Legat ist ungeachtet seines Umfangs eine bedeutsame Geste. Wenn Sie das IKRK in Ihrem Testament berücksichtigen, helfen Sie Betroffenen bewaffneter Konflikte, ein besseres Leben und eine bessere Zukunft jenseits von Konflikten zu führen. Jedes Legat ist wichtig für die Menschen, denen wir helfen, unabhängig von der Höhe der finanziellen Mittel.

  • Da der Begriff „Rotes Kreuz“ zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten zulässt, geben Sie bitte den vollständigen Namen und die Adresse des IKRK an: 

    Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), UID: CHE-105.924.024
    19 Avenue de la Paix
    1202 Genf 
    Schweiz 

    Bitte beschreiben Sie, welche Art von Legat Sie vermachen möchten. Geben Sie Ort und Datum an und unterschreiben Sie sodann das Testament.

  • Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen, was Sie testamentarisch vermachen möchten, und hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Möglich sind: 

    • eine Geldsumme; 
    • ein Prozentsatz Ihres Vermögens (z. B. 1 %, 10 % oder bis zu 100 %, je nach persönlichen Lebensumständen und dem entsprechenden nationalen Erbrecht); 
    • Aktien und andere Anlagen; 
    • ein besonderer Wertgegenstand (z. B. ein Gemälde oder ein Schmuckstück aus Ihrem Besitz). 

    Wenn Sie dem IKRK nach dem Tod der oder des ersten Bedachten alle oder Teile Ihrer Vermögenswerte vermachen möchten (d. h. das IKRK bekäme das Legat erst nach dem Tod Ihres Mannes/Ihrer Frau/Ihres Sohnes/Ihrer Tochter), dann können Sie dies in Ihrem Testament entsprechend festlegen. 

    Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit an Marie-Jo Girod wenden, sie berät Sie gerne.

  • In den meisten Ländern ist das IKRK von der Erbschaftssteuer auf Legate befreit. Dennoch ist es sinnvoll, sich an uns zu wenden oder sich professionelle Beratung zu suchen, um sich abzusichern.

  • Wenn Sie möchten, dass Ihr Legat einem bestimmten Land, z. B. Syrien, oder einer bestimmten Personengruppe, z. B. Kindern, zugute kommt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Wünsche besprechen können. Bitte bedenken Sie jedoch: Es kann sein, dass das IKRK in Zukunft nicht mehr im gewünschten Land im Einsatz ist. Ausserdem ist es für uns einfacher, wenn Sie eine allgemeinere Formulierung wählen, beispielsweise „Beitrag zur Wiedervereinigung von Familien“, und nicht eine, die sich auf eine spezifische Gruppe wie Kinder bezieht. Mehr Flexibilität bedeutet, dass wir entscheiden können, wie wir das Geld zum entsprechenden Zeitpunkt am besten einsetzen können.

  • Das ist allein Ihre Entscheidung. Die Solidarität und Grosszügigkeit von Menschen, die das IKRK in ihrem Testament berücksichtigen, berührt uns sehr. Wir würden gerne von Ihnen hören und Ihnen für Ihr Legat danken. Aber wir respektieren auch Ihre Privatsphäre und möchten Sie auf keinen Fall diesbezüglich unter Druck setzen. 

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Legat für eine bestimmte Weltregion oder ein bestimmtes Programm eingesetzt wird, kann es sinnvoll sein, dies mit uns zu besprechen, damit wir eine Verwendung Ihres Legats für den Zweck einrichten können, der Ihnen am meisten am Herzen liegt

  • Wir haben absolutes Verständnis dafür, dass Ihre Familie und Ihre Angehörigen für Sie immer an erster Stelle stehen. Wir sind dankbar für jedes Vermächtnis, das Sie dem IKRK hinterlassen, nachdem Sie Ihre Familie bedacht haben. Sie können sicher sein, dass selbst das kleinste Legat das Leben eines Menschen tiefgreifend und positiv verändern kann.

Was macht das IKRK mit Ihrem Geld?

93,5 %
der Spenden fliessen direkt in die Arbeit des IKRK vor Ort.

Das gesamte Budget des IKRK wird aus freiwilligen Beiträgen finanziert. Jede Spende ist wertvoll, und wir sind dankbar für alle Beiträge, die wir erhalten. Dank der Grosszügigkeit unser Spenderinnen und Spender können wir helfen, das Leid von Konfliktopfern weltweit zu lindern. Die Spenden sind überdies eine Ermutigung für die IKRK-Mitarbeitenden in Genf und die Delegierten im Feld.

Ituri province, Republic democratic of the Congo. A farmer receives seeds from the ICRC during a distribution. Benita Atosha/ICRC