Während Familien sich entscheiden, ob sie weggehen oder bleiben, und während derzeit umfangreiche Bevölkerungsbewegungen verzeichnet werden, ruft das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die Behörden auf, das humanitäre Völkerrecht und andere geltende Rechtsvorschriften zu wahren.
Sichere Fluchtkorridore sollten nur bereitgestellt werden, wenn die Menschen selbst entscheiden, wegzugehen. Familienangehörige dürfen gegen ihren Willen nicht voneinander getrennt werden. Kranke, Verwundete, Ältere, Schwangere, Behinderte und unbegleitete bzw. von ihren Angehörigen getrennte Kinder müssen insbesondere geschützt werden.
Das IKRK ist bereit, als neutraler Vermittler aufzutreten und sichere Fluchtkorridore zu ermöglichen, wenn 1) die Betroffenen aus freiem Willen entscheiden, wegzugehen, und 2) ein solcher Einsatz von den Behörden angefordert und mit diesen auch vereinbart wird.
Die vorrangigen Prioritäten des IKRK in dieser Zeit sind der Schutz der Menschen, die weggehen, und derjenigen, die sich entscheiden, zu bleiben; der Zugang zu Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser, Strom und Heizung; die Unterstützung der Bevölkerung bei der Wahrung und Wiederherstellung des Kontakts zwischen voneinander getrennten Familienangehörigen; sowie die Fortsetzung des Transports von Verwundeten für eine medizinische Versorgung und ein würdevoller Umgang mit den Verstorbenen.
Die humanitäre Situation in der Region bleibt schwierig. Nahrungsmittel und grundlegende Medikamente sind knapp, während Telekommunikationsleitungen unterbrochen sind, was den Kontakt zu Familienangehörigen erschwert. Letzte Woche hat das IKRK fast 50 Personen, die dringend medizinisch versorgt werden mussten, evakuiert, 66 Tonnen Weizen, medizinisches Material, 28 000 Windeln und 1 500 Liter Treibstoff für den Betrieb von Generatoren in medizinischen Einrichtungen geliefert.
Über das IKRK
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine neutrale, unparteiliche und unabhängige Organisation mit einem in den Genfer Abkommen von 1949 verankerten ausschliesslich humanitären Mandat. Es hilft Menschen, die weltweit von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt betroffen sind, und tut alles dafür, ihr Leben und ihre Würde zu schützen sowie ihr Leid zu lindern, oft zusammen zusammen mit seinen Rotkreuz- und Rothalbmondpartnern.
Für Auskünfte:
Fatima Sator, ICRC Geneva, tel: +41 79 848 4908, fsator@icrc.org
Ilaha Huseynova, ICRC Baku, tel : +99450 316 00 24, ihuseynova@icrc.org
Zara Amatuni, ICRC Yerevan, tel: +374 99 011 360, zamatuni@icrc.org