Medienmitteilung

COVID-19: Dringende Aufforderung an Strafvollzugsbehörden, Inhaftierte, Personal und die Gesellschaft zu schützen

Genf (IKRK) – Strafvollzugsbehörden in aller Welt, die noch keine Massnahmen zur Verhütung und Eindämmung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Haftanstalten getroffen haben, werden dringend aufgefordert, dies unverzüglich zu tun, um die Gesundheit der Häftlinge, des Personals und der Gesamtgesellschaft zu schützen.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz befürchtet, dass Haftanstalten erheblich von der Pandemie betroffen sein könnten, da Häftlinge besonders anfällig für das Virus sind. In vielen Haftanstalten ist sauberes Wasser ein Luxus, und es fehlt an Seife, Chlor und anderen wichtigen Hilfsmitteln insbesondere in einkommensschwachen Ländern und Konfliktgebieten. Solche Einrichtungen sind oft überfüllt, was eine räumliche Distanzierung nicht zulässt. Zudem mangelt es häufig an Lüftungsanlagen und ausreichender medizinischer Versorgung, was die Übertragung von Infektionskrankheiten fördert.

„Hinsichtlich der Übertragung von Krankheiten sind Gefängnisse nicht von der Welt abgeschottet. Durch Verwandtenbesuche, Personal, Lieferanten und Gefangene, die nach dem Urteil ankommen oder beim Gang zum Gericht ein- und ausgehen, gelangen Viren in die Haftanstalt oder hinaus. Die Gesundheit der Häftlinge muss geschützt werden – nicht nur, weil es das Richtige ist, sondern auch zum Wohl der Gesellschaft", so Vincent Ballon, Leiter der IKRK-Abteilung Gefangenenhilfe.

Strafvollzugsbehörden überall werden aufgefordert, Massnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen umzusetzen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Verbesserung des Zugangs zu sauberem Wasser und Hygieneartikeln sowie andere Massnahmen wie die Einrichtung von Handwaschstationen die Ausbreitung von Krankheiten innerhalb und ausserhalb von Haftanstalten verhindern können. Haftanstalten müssen ihren Tagesablauf so organisieren, dass Ansteckungsrisiken reduziert werden und zugleich eine unverhältnismässige und unnötige Störung des Häftlingsalltags vermieden wird. Das IKRK hat feststellen können, dass solche Massnahmen die Ausbreitung von Ebola und Cholera in Gefängnissen verhindern.

Die Genfer Abkommen schreiben vor, dass Kriegsgefangene und Zivilinternierte Anspruch auf regelmässige ärztliche Untersuchungen haben, um ihren Gesundheitszustand zu überwachen und ansteckende Krankheiten festzustellen. Die Abkommen regeln die allfällige Bereitstellung von Isolierräumen, die die Ausbreitung ansteckender Krankheiten verhindern. Isolierungs- und Trennungsmassnahmen müssen jederzeit human sein und dürfen das Recht der Häftlinge auf Kontakt zur Aussenwelt nicht beeinträchtigen.

Das IKRK arbeitet mit den zuständigen Behörden zusammen, um Standardverfahren wie die medizinische Untersuchung von Neuzugängen und die Einrichtung von Handwaschstationen für Gefangene, Besucher, Personal und Lieferanten zu verbessern. Wir unterstützen auch Desinfektionsmassnahmen wie zum Beispiel Begasungskampagnen und verteilen Seife und andere Hygiene- und Reinigungsartikel an die Gefangenen. Das IKRK verbessert überdies sanitäre und andere Anlagen in Gefängnissen.

„Die Probleme und Mängel in Haftanstalten, die uns vor der COVID-19-Pandemie beunruhigten, bestehen weiterhin, und sie erhöhen noch die Gesundheitsrisiken für Häftlinge und Personal, wenn das Virus in Gefängnisse gelangt", sagte Ballon.

Der Kontakt zu Angehörigen ist eine wichtige emotionale und psychische Hilfe für Gefangene. Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie erschweren Familienbesuche und erhöhen den Stress für Familien und Häftlinge in dieser schwierigen Zeit. Das IKRK ermutigt die Strafvollzugsbehörden, alternative Kommunikationsmöglichkeiten für Häftlinge und Angehörige zu schaffen, darunter Telefon- und Videoanrufe, und es unterstützt sie erforderlichenfalls. Solche Kontakte sind wichtig für das seelische Gleichgewicht der Gefangenen und ihrer Familien. Deshalb ermutigt das IKRK die Behörden, Häftlinge und Angehörige regelmässig und transparent über die Gründe, die Modalitäten und die Dauer der Einschränkungen zu informieren.

Eine Verringerung der Anzahl der Häftlinge kann mit Sicherheit dazu beitragen, die Risiken der Pandemie zu reduzieren. Ausgehend von seinen Erfahrungen bei der Lösung von Problemen der Überbelegung und bei seinem Eintreten für Massnahmen ohne Freiheitsentzug und Alternativen zur Inhaftierung hat das IKRK Staaten, Justizbehörden, Staatsanwälte und Strafvollzugsbehörden auf verschiedene Optionen aufmerksam gemacht und ihnen geholfen, die zahlreichen komplexen Faktoren, die bei solchen Entscheidungen eine Rolle spielen, zu überdenken und abzuwägen.

Weitere Auskünfte:

Ewan Watson, Pressesprecher Genf, +41 792 446 470, ewatson@icrc.org

Chris Hanger, Pressesprecher Genf, +41 79 574 06 36, changer@icrc.org

Ruth Hetherington, Pressesprecherin Naher Osten,+41 79 447 3726, rhetherington@icrc.org

Sarah Alzawqari, Pressesprecherin Naher Osten, +961 3138 353, salzawqari@icrc.org

Crystal Wells, Pressesprecherin Ostafrika, +254 716 897 265, cwells@icrc.org

Halimatou Amadou, Pressesprecherin Westafrika, +221 78 186 46 87, hamadou@icrc.org

Pawel Krzysiek, Pressesprecher Asien, +66 81 950 1270, pkrzysiek@icrc.org