Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Methoden und Mittel der Kriegsführung

Das Völkerrecht reguliert die Methoden und Mittel der Kriegsführung. Bei den Waffen, deren Verwendung und der Kriegsführung bestehen Einschränkungen. Der Grundsatz der Unterscheidung verlangt von Parteien, zwischen Kombattanten / militärischen Objekten und Zivilpersonen / zivilen Objekten zu unterscheiden und nur legitime Ziele anzugreifen.

International humanitarian law dissemination session with soldiers of the Colombian armed forces.

Methoden und Mittel der Kriegsführung und humanitäres Völkerrecht

Die wichtigsten Verträge, mit denen die Methoden und Mittel der Kriegsführung eingeschränkt werden, sind das Haager Abkommen von 1907, die Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1977 und verschiedene Vereinbarungen zu spezifischen Waffen. Das IKRK ist in die Entwicklung des Rechts in diesem Bereich einbezogen. 

Das humanitäre Völkerrecht (HVR) verbietet Mittel und Methoden der Kriegsführung, die unnötige Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen. Folglich sind gewisse Waffenarten nicht zulässig und die Art und Weise, wie andere Waffen eingesetzt werden, ist begrenzt. 

Spezifische Massnahmen zur Einschränkung der Verwendung gewisser Waffenarten enthalten das Antipersonenminen-Übereinkommen von 1997, das Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände (ein Zusatz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen) und das Übereinkommen über Streumunition von 2008. 

Fortschritte werden auch bei der Kontrolle der Verbreitung kleiner Waffen, die in vielen ärmeren Ländern oft tödliche Folgen haben, erzielt. Neben Verboten und Einschränkungen von inakzeptablen Waffen, begrenzt das humanitäre Völkerrecht auch die Verwendung konventioneller Waffen, die nicht illegal sind. 

Das Völkerrecht regelt zudem viele andere Methoden und Mittel der Kriegsführung. Es gibt Regeln zum Missbrauch von Flaggen zur Erkennung und Behandlung von Söldnern; es ist verboten, den Befehl zu erteilen, in der Schlacht niemanden am Leben zu lassen. Für entmilitarisierte Zonen und unverteidigte Gebiete gelten spezifische Regeln.

Unterscheidung

In internationalen bewaffneten Konflikten dürfen Kombattanten direkt an Kampfhandlungen teilnehmen. Sie dürfen also rechtmässige Kriegshandlungen vornehmen, mit denen ein militärisches Ziel auf möglichst wirkungsvolle Weise erreicht werden soll. Der Grundsatz der Unterscheidung erfordert allerdings, dass solche Kriegshandlungen nur gegen feindliche Kombattanten und Militärziele gerichtet werden und unnötiger sowie übermässiger Schaden für Zivilpersonen vermieden wird. 

Die Umsetzung des Grundsatzes der Unterscheidung erfordert eine klare Definition dessen, wer und was rechtmässig angegriffen werden darf. 

Was die Menschen anbelangt, sind feindliche Kombattanten Mitglieder bewaffneter Streitkräfte einer Konfliktpartei (mit Ausnahme des medizinischen Personals und der Geistlichen). Menschen, die nicht Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte sind, sind Zivilpersonen und dürfen nicht angegriffen werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Zivilpersonen werden zu rechtmässigen Zielen, wenn sie einzeln oder als Teil einer Gruppe unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, allerdings nur, solange sie direkt an den Kampfhandlungen beteiligt sind. 

Was die Objekte anbelangt, auf die gezielt werden darf, werden militärische Ziele anhand von zwei Aspekten definiert: Erstens muss das ins Visier genommene Ziel wegen seiner Beschaffenheit, seines Standorts, seiner Zweckbestimmung oder seiner Verwendung effektiv zu militärischen Aktionen beitragen. Zweitens muss seine teilweise oder totale Zerstörung, Eroberung oder Neutralisierung – unter den zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Umständen – einen eindeutigen militärischen Vorteil bringen. Alle Objekte, die nicht unter die Definition eines militärischen Ziels fallen, sind zivile Objekte und dürfen nicht angegriffen werden. 

Verschiedene völkerrechtliche Bestimmungen zum Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten leiten sich direkt aus dem Grundsatz der Unterscheidung ab. So müssen sich zum Beispiel Kombattanten in einem internationalen bewaffneten Konflikt von der Zivilbevölkerung unterscheiden (normalerweise durch das Tragen einer Uniform), wenn sie an einem Angriff oder einer Militäroperation zur Vorbereitung eines Angriffs beteiligt sind. Zudem verbietet das humanitäre Völkerrecht unterschiedslose Angriffe und legt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit fest. Verhältnismässigkeit bedeutet, dass Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung oder von Gütern nicht übermässig sein sollten verglichen mit dem zu erwartenden unmittelbaren und konkreten militärischen Ergebnis. Um diese Einschränkungen einzuhalten, müssen sämtliche Parteien eines bewaffneten Konflikts spezifische Vorsichtsmassnahmen treffen. 

Schliesslich gewähren die Regeln zur Kriegsführung auch einen spezifischen Schutz für gewisse Objekte, darunter Kulturgüter und Kultstätten (wie historische Denkmäler), für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässliche Objekte (einschliesslich Landwirtschaftsgebiete zum Anbau von Nahrungsmitteln oder Getreide und Trinkwasseranlagen) sowie Anlagen, die gefährliche Kräfte freisetzen können (etwa Kernkraftwerke und Stauseen). Mittel und Methoden der Kriegsführung mit dem Potenzial, grossflächige, dauerhafte und schwere Schäden für die Umwelt anzurichten, sind verboten, da sie die Gesundheit und das Überleben von Zivilpersonen gefährden