Damit Verträge des humanitären Völkerrechts universell akzeptiert werden, müssen alle Staaten sie durch eine Ratifizierung oder einen Beitritt übernehmen. Die Staaten müssen dann Rechtsvorschriften erlassen und praktische Massnahmen ergreifen, damit die Regeln ihre volle Wirkung entfalten können. Der IKRK-Beratungsdienst kann mit Unterstützung und Dokumentation helfen.
Damit die Verträge des humanitären Völkerrechts (HVR) und andere einschlägige Instrumente weltweit akzeptiert werden können, müssen nationale Regierungen sie durch eine Ratifizierung oder einen Beitritt formell übernehmen. Die Staaten müssen anschliessend Gesetze erlassen sowie regulatorische und praktische Massnahmen ergreifen, damit die Regeln des HVR ihre volle Wirkung entfalten können.
HVR-Verträge und andere einschlägige Instrumente decken ein breites Themenspektrum ab, das vom Schutz von verwundeten und kranken Militärangehörigen, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen über das Verbot oder die Beschränkung bestimmter Waffen wie Antipersonenminen, chemische und biologische Waffen und Streumunition bis hin zur Beschränkung bestimmter Kampftaktiken reicht.
Die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 bilden die Kerninstrumente des HVR. Alle Staaten haben die Abkommen angenommen und sind damit an die darin enthaltenen Pflichten gebunden. Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Verträge und andere Instrumente zur Regelung spezifischer Fragen des HVR verabschiedet.
Damit die Regeln des HVR auch tatsächlich wirksam sind, ist es wichtig, dass die Staaten die vielen Verträge und andere Instrumente, aus denen sich dieses Regelwerk zusammensetzt, ratifizieren oder ihnen beitreten. Die Annahme dieser Verträge ist jedoch lediglich ein erster Schritt. Die meisten HVR-Instrumente verpflichten die Staaten, bestimmte innerstaatliche Massnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen zu ergreifen, einschliesslich legislativer, regulatorischer und praktischer Massnahmen. So sind die Staaten gemäss den Genfer Abkommen beispielsweise verpflichtet, alle Verstösse gegen ihre Bestimmungen zu beenden und die schlimmsten Verstösse, sogenannt „schwere Verstösse“, die als Kriegsverbrechen gelten, zu verfolgen und zu bestrafen.
Zu den praktischen Massnahmen, die Staaten ergreifen müssen, gehören unter anderem die Integration des HVR in Ausbildungs- und Militärhandbücher, die Kennzeichnung geschützter Objekte wie Kulturerbe-Stätten und die Ausstellung von Ausweisen an Kämpfer und geschützte Personen. Darüber hinaus müssen die Staaten die Kenntnisse über den HVR verbreiten. Um all diese Arbeiten zu erleichtern, haben viele Staaten nationale HVR-Ausschüsse und ähnliche interministerielle Gremien eingerichtet.
Das IKRK spielt eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der nationalen Umsetzung und Durchsetzung des HVR. Der Beratungsdienst des IKRK bietet Regierungsbehörden Rechtsberatung und technische Unterstützung; er stellt spezifische Instrumente für die Umsetzung des HVR zur Verfügung, einschliesslich Ratifizierungskits, Mustergesetze, thematische Merkblätter, ein umfassendes Handbuch über die innerstaatliche Umsetzung des HVR und unterstützt die Arbeit der HVR-Ausschüsse und ähnlicher Gremien.
Nationale Komitees für die Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) beraten und unterstützen Regierungen bei der Umsetzung und der Verbreitung des Wissens über dieses Regelwerk. Die Einsetzung solcher Komitees liegt in der Verantwortung der Staaten, wird aber vom IKRK unterstützt, das so eine wirkungsvolle Anwendung des HVR anstrebt.
Vertragsstaaten völkerrechtlicher Verträge müssen bestimmte rechtliche und administrative Massnahmen ergreifen, um die eingegangenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Abschnitt werden verschiedene Themen behandelt, die von den Verträgen abgedeckt sind und im Zentrum der Aktivitäten des Beratungsdienstes stehen. Dazu gehören Probleme, die im Rahmen der jüngsten Annahme internationaler Instrumente aufgetreten sind. So soll ein neuer Anreiz für Staaten geschaffen werden, Umsetzungsmassnahmen zu verabschieden.