Unter dem HVR geschützte Personen
Das humanitäre Völkerrecht schützt ein breites Spektrum von Menschen und Objekten während bewaffneter Konflikte. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen Kranke, Verwundete und …
Das humanitäre Völkerrecht schützt ein breites Spektrum von Menschen und Objekten während bewaffneter Konflikte. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen Kranke, Verwundete und …
Grundlage des humanitären Völkerrechts sind zahlreiche Verträge – insbesondere die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle – sowie eine Reihe anderer Übereinkommen und Protokolle zu …
Aufbauend auf der IKRK-Studie Women Facing War will dieses Leitfadenpapier die Ergebnisse der Studie in die Praxis umsetzen. Dieses Dokument richtet sich an Mitarbeiter, die sich mit der Planung und …
„Dieses Dokument enthält sowohl die allgemeinen als auch die besonderen Bestimmungen zum Schutz von Frauen im humanitären Völkerrecht. Das bedeutet, dass einige der Rechtsvorschriften unterschiedslos …
Vertragsstaaten völkerrechtlicher Verträge müssen bestimmte rechtliche und administrative Massnahmen ergreifen, um die eingegangenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Abschnitt werden verschiedene …
Autonome Waffen sind keine Science Fiction aus einer fernen dystopischen Zukunft. Sie bieten einen unmittelbaren Anlass für humanitäre Bedenken und erfordern eine dringende politische Reaktion auf …
Bewaffnete Konflikte werden zunehmend in städtischen Gebieten ausgetragen, oft jedoch mit Waffensystemen, die ursprünglich für den Einsatz auf offenen Schlachtfeldern konzipiert wurden. Bei ihrem …
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Die Bibliothek des IKRK wurde 1863 eingerichtet und umfasst zusammen mit den Archiven des IKRK eine unverzichtbare Sammlung an Referenzmaterial über die Organisation selbst und das humanitäre Völkerrecht.
Das HVR gründet auf verschiedenen Verträgen, insbesondere den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen, und zahlreichen anderen Instrumenten."
Das Völkergewohnheitsrecht besteht aus Regeln, die aus einer „als Recht anerkannten allgemeinen Praxis“ stammen und unabhängig vom Vertragsrecht existieren.