Unser Mandat und Auftrag

Unser Mandat unter den Genfer Abkommen besteht darin, von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt betroffenen Menschen humanitäre Hilfe zu leisten und uns für Gesetze zum Schutz von Kriegsopfern einzusetzen.

The ICRC takes action to assist the victims of armed conflict and other violence, and promotes respect for international humanitarian law.

Unser Mandat und Auftrag

Unsere Arbeit beruht auf dem humanitären Völkerrecht, das in den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen, den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie den Resolutionen der Internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds verbrieft ist. 

Wir handeln, um Opfern von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt beizustehen und gleichzeitig die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und dessen Umsetzung auf nationaler Ebene zu fördern. 

1864 nahm auf Initiative des IKRK eine Reihe von Staaten das erste Genfer Abkommen an. Seither fordern wir mit Unterstützung der gesamten Bewegung Regierungen kontinuierlich dazu auf, das humanitäre Völkerrecht an die sich verändernden Umstände anzupassen, insbesondere im Rahmen jüngster Entwicklungen der Mittel und Methoden der Kriegsführung, um Betroffenen von Konflikten wirksameren Schutz und bessere Unterstützung bereitzustellen. 

Heute sind alle Staaten an die vier Genfer Abkommen von 1949 gebunden, durch die in Zeiten bewaffneter Konflikte Verwundete, Kranke, schiffbrüchige Mitglieder bewaffneter Kräfte, Kriegsgefangene und Zivilpersonen geschützt werden. 

Über zwei Drittel aller Staaten sind derzeit Vertragspartner der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen. Das erste Zusatzprotokoll schützt die Betroffenen internationaler bewaffneter Konflikte, das zweite Zusatzprotokoll schützt die Betroffenen nicht internationaler bewaffneter Konflikte. In diesen Verträgen sind Regeln festgelegt, mit denen die Zivilbevölkerung gegen die Auswirkungen der feindlichen Handlungen geschützt wird. Das dritte Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2005 regelt die Nutzung eines zusätzlichen Emblems – ein roter Kristall – durch die nationalen Gesellschaften der Bewegung.

Unser Leitbild

Wir ergreifen keine Partei

Das IKRK ist eine unparteiische, neutrale und unabhängige Organisation, die im Rahmen ihrer ausschliesslich humanitären Einsätze das Leben und die Würde von Menschen schützt, die von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt betroffen sind, und ihnen Hilfe leistet.

Wir sind die Hüter des humanitären Völkerrechts

Das IKRK versucht auch, Leid zu verhindern, indem es das humanitäre Völkerrecht und die universellen humanitären Grundsätze fördert und stärkt.

Heute sind wir Teil des weltweit grössten humanitären Netzwerks

Das IKRK wurde 1863 gegründet und steht am Anfang der Genfer Abkommen und der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. In bewaffneten Konflikten und bei anderer Gewalt leitet und koordiniert das IKRK die internationalen Aktivitäten der Mitglieder der Bewegung.

Die Geschichte hinter unserer Arbeit

Unsere rechtliche Stellung

Das IKRK untersteht Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 

Zur Erfüllung seines humanitären Mandats und Auftrags ist das IKRK rechtlich einer internationalen Organisation gleichgestellt und verfügt in der Ausübung seiner Arbeit über Völkerrechtspersönlichkeit.

Wort unserer Präsidentin

Mirjana Spoljaric Egger

Es ist an der Zeit, dem Kriegsvölkerrecht politische Priorität einzuräumen

Mirjana Splojaric IKRK-Präsidentin

Häufig gestellte Fragen

  • Unsere Mission besteht darin, das Leben und die Würde jener Menschen zu schützen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, und ihnen Hilfe wie Essen und sauberes Wasser, medizinische Versorgung und Unterkunft bereitzustellen. Zudem setzen wir uns dafür ein, das Leid jener zu verhindern und zu lindern, die von anderen Gewaltsituationen wie inneren Unruhen und Spannungen betroffen sind.

  • Humanitäre Werte und Grundsätze fördern wir durch Fürsprache und Sensibilisierung. Wir stärken das Bewusstsein für die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Zivilpersonen, stehen für die Rechte und den Schutz gefährdeter Personen ein und fördern die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei Staaten, bewaffneten Gruppierungen und anderen relevanten Akteuren. Zudem engagieren wir uns für Dialog und Zusammenarbeit mit Regierungen und nicht staatlichen Akteuren mit dem Ziel, dass humanitäre Grundsätze in Strategien und Praktiken aufgenommen werden.

  • Neutralität ist ein Grundprinzip unserer Arbeit. Sie bedeutet, dass das IKRK einen neutralen Standpunkt beibehält und bei bewaffneten Konflikten oder politischen Auseinandersetzungen nicht Partei ergreift. So können wir an der Frontlinie für Menschen in Not humanitäre Hilfe leisten