Unsere Embleme

Das rote Kreuz, der rote Halbmond und der rote Kristall bieten Schutz für militärische medizinische Dienste und Hilfskräfte in bewaffneten Konflikten. Darüber hinaus werden die Embleme auch von den nationalen Gesellschaften der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu Identifikationszwecken verwendet.

Flags fly at the Mont-Blanc bridge in Geneva, marking the 30th International Conference of the Red Cross and Red Crescent.

Die Verwendung der Embleme: gesetzlich klar definiert

Die Verwendung und der Missbrauch des roten Kreuzes, des roten Halbmonds und des roten Kristalls sind gesetzlich klar geregelt. Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle enthalten mehrere Artikel zu den Schutzzeichen. Sie legen unter anderem Verwendung, Grösse, Zweck und Platzierung der Embleme fest, die von ihnen geschützten Personen und Sachen, wer sie verwenden darf, was ihre Achtung bedeutet sowie die Strafen für ihren Missbrauch. Zudem verpflichten sie die Vertragsstaaten der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle, gesetzliche Vorschriften zu erlassen, die auf nationaler Ebene ihre Verwendung regeln und Missbrauch verhindern.

Die schützende und kennzeichnende Verwendung der Embleme

Die Embleme werden insbesondere „schützend“ und „kennzeichnend“ eingesetzt. 

Zunächst sind sie in bewaffneten Konflikten ein sichtbares Zeichen für den völkerrechtlichen Schutz der medizinischen Dienste, Ausrüstungen und Gebäude der Streitkräfte. Dieser Schutz gilt für bestimmte humanitäre Organisationen, die ebenfalls daran arbeiten, das Leiden von Verwundeten, Gefangenen und im Konflikt eingesperrten Zivilpersonen zu lindern. Diese Verwendung wird üblicherweise als „schützend“ bezeichnet. 

Zudem dürfen sich die nationalen Gesellschaften auf der ganzen Welt als Teil eines globalen Netzwerks, das unter dem Namen Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bekannt ist, mit den Emblemen identifizieren. Dies ist die „kennzeichnende“ Verwendung. 

Die Regeln für beide Verwendungen sind sehr präzise. In bewaffneten Konflikten muss das schützende Zeichen rot auf weissem Hintergrund sein und darf keine Zusätze aufweisen. Auf geschützten Gebäuden wie Krankenhäusern und Fahrzeugen muss es in grossem Format deutlich sichtbar sein. Embleme auf Armbändern und Westen für geschütztes Personal müssen deutlich sichtbar sein und freistehen. Ein vorsätzlicher Angriff auf Personen, Gebäude oder Ausrüstung mit einem Schutzzeichen gilt völkerrechtlich als Kriegsverbrechen. 

Die kennzeichnende Verwendung durch die nationalen Gesellschaften unterscheidet sich davon. Nationale Gesellschaften dürfen in Friedenszeiten den Namen und die Embleme für andere Tätigkeiten als die Unterstützung des medizinischen Dienstes der Streitkräfte verwenden. Die kennzeichnende Verwendung gilt daher insbesondere für Friedenszeiten. In diesem Zusammenhang werden die Embleme als Logos verwendet. In Kriegszeiten dürfen die nationalen Gesellschaften das kennzeichnende Emblem weiterhin einsetzen, jedoch nur unter der Bedingung, dass es nicht den Schutz durch das Abkommen impliziert, d.h. dass es nicht mit dem schützenden Zeichen verwechselt werden kann. Zu diesem Zweck muss das kennzeichnende Emblem vergleichsweise klein sein und darf nicht auf Armbändern oder Dächern von Gebäuden angebracht werden.

Die Geschichte der Embleme

Das erste Emblem entstand 1864. Die Regierungen, die an der diplomatischen Konferenz teilnahmen, die 1864 das ursprüngliche Erste Genfer Abkommen verabschiedete, beschlossen, dass auf den Schlachtfeldern zum Schutz des medizinischen Personals und der Einrichtungen ein klares neutrales Zeichen erforderlich sei. Sie entschieden sich für ein rotes Kreuz auf weissem Hintergrund, das Negativ der Flagge der neutralen Schweiz. Das so entstandene Symbol hat den Vorteil, dass es durch seine kontrastreichen Farben leicht produziert werden kann und von weither erkennbar ist. 

In den folgenden Jahren wurden verschiedene nationale Hilfsorganisationen „Rotkreuzgesellschaften“ genannt und die kennzeichnende Verwendung des Emblems etablierte sich. 

Die ursprüngliche Absicht der Konferenz von 1864 bestand darin, ein universelles, neutrales und unverwechselbares Schutzzeichen zu schaffen, das von allen benutzt und anerkannt wird. Aber etwas mehr als ein Jahrzehnt später, während des russisch-türkischen Krieges, entschied sich das Osmanische Reich für den roten Halbmond als Schutzzeichen, anerkannte und achtete das rote Kreuz jedoch weiterhin. Auch Persien nahm ein eigenes Zeichen an und 1929 erkannten die Regierungen alle drei offiziell an. 

Diese Situation dauerte bis 1980, als der Iran das alte persische Zeichen – den roten Löwen und die Sonne – zugunsten des roten Halbmonds aufgab. In den 1990er-Jahren kamen Bedenken auf hinsichtlich der Achtung der Neutralität des roten Kreuzes oder des roten Halbmonds in bestimmten schwierigen Konflikten. 1992 forderte der damalige Präsident des IKRK öffentlich die Schaffung eines zusätzlichen Emblems ohne nationale, politische oder religiöse Konnotation. 2005 verabschiedeten die Regierungen ein zusätzliches Schutzzeichen, den roten Kristall.