Begrenzung der Folgen bewaffneter Konflikte
Das humanitäre Völkerrecht besteht aus einer Reihe von Regeln, die darauf abzielen, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu begrenzen. Es schützt Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen, und beschränkt die Mittel und Methoden der Kriegsführung. Das rechtliche und diplomatische Engagement des IKRK ergänzt das Recht. Es befasst sich mit den Herausforderungen, die sich aus den Grundsätzen der humanitären Hilfe ergeben, informiert die operative Praxis und mobilisiert Unterstützung für Menschen, die von bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen betroffen sind.