Unsere Geschichte

Seit unserer Gründung 1863 sind wir bestrebt, von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt betroffenen Menschen Schutz und humanitäre Hilfe bereitzustellen.

Die Geschichte, die unsere Arbeit prägt

Unsere Geschichte ist die Geschichte der humanitären Hilfe, der Genfer Abkommen und der Entstehung der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. 

Seit 1863 besteht das einzige Ziel des IKRK darin, von bewaffneten Konflikten und Kämpfen betroffenen Menschen Schutz und Hilfe bereitzustellen. Dies geschieht durch direkte Einsätze auf der ganzen Welt sowie die Förderung der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und dessen Achtung durch Regierungen und alle Waffenträger.

Die Entstehung des Roten Kreuzes

Im Februar 1863 traf sich das spätere Internationale Komitee vom Roten Kreuz zum ersten Mal in Genf in der Schweiz. Zu den fünf Gründungsmitgliedern gehörte der Genfer Bürger Henry Dunant, der im Jahr zuvor ein Buch mit dem Titel Eine Erinnerung an Solferino veröffentlicht hatte, in dem er zu einer besseren Versorgung verwundeter Soldaten in Kriegszeiten aufrief. 

Bis zum Ende des Jahres hatte das Komitee zahlreiche Regierungsvertreter dazu gebracht, Dunants Vorschlag der Gründung nationaler Hilfsorganisationen zur Unterstützung militärischer Sanitätsdienste zuzustimmen und im August 1864 überzeugte es die Regierungen von der Annahme der ersten und ursprünglichen Genfer Abkommen. Darin wurden die Armeen verpflichtet, sich um verwundete Soldaten zu kümmern; unabhängig davon, welcher Seite sie angehören. Ausserdem wurde ein einheitliches Schutzzeichen für den Sanitätsdienst geschaffen: ein rotes Kreuz auf weissem Hintergrund. 

Obwohl sich das IKRK primär um die Koordination kümmerte, engagierte es sich zunehmend auch vor Ort, da offensichtlich wurde, dass es einen neutralen Vermittler zwischen den Kriegsparteien brauchte. 

In den darauffolgenden 50 Jahren baute das IKRK seine Tätigkeitsbereiche aus. Gleichzeitig wurden nationale Gesellschaften gegründet – die erste im deutschen Königreich Württemberg im November 1863 – und die Genfer Abkommen wurde um die Kriegsführung zur See erweitert.

Erster Weltkrieg (1914–1918)

Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs eröffnete das IKRK auf der Grundlage seiner Erfahrungen in anderen Konflikten die Internationale Zentrale für Kriegsgefangene in Genf, um den Kontakt zwischen gefangen genommenen Soldaten und ihren Familien wiederherzustellen. 

In dieser Zeit führte das IKRK weitere Neuerungen ein, erhöhte die Zahl der Besuche von Kriegsgefangenen und setzte sich gegen die Verwendung von Waffen ein, die extremes Leid verursachten; 1918 forderten wir die Kriegsparteien öffentlich auf, auf den Einsatz von Senfgas zu verzichten. Im selben Jahr besuchten wir erstmals politische Gefangene – in Ungarn. 

Im Ersten Weltkrieg mobilisierten die nationalen Gesellschaften eine beispiellose Zahl an Freiwilligen, die erfolgreich den Rettungsdienst auf dem Schlachtfeld betrieben und in den Spitälern die Versorgung der Verwundeten übernahmen. In vielen Ländern war dies die Sternstunde der Bewegung. 

Zwischen-kriegszeit (1918–1939)

Nach dem Ersten Weltkrieg und mit der anbrechenden Friedenszeit und der Hoffnung auf eine neue Weltordnung, waren viele nationale Gesellschaften der Ansicht, dass sich die Rolle des Roten Kreuzes verändern müsse. 1919 gründeten sie die Liga der Rotkreuzgesellschaften, die als zukünftiges Koordinierungs- und Unterstützungsorgan der Bewegung tätig sein sollte. Aber in den Konflikten und Bürgerkriegen in den 1920er- und 1930er-Jahren wurde deutlich, dass es einen neutralen Vermittler brauchte, und das IKRK blieb aktiv – zunehmend ausserhalb Europas (in Äthiopien, Südamerika und Fernost), aber insbesondere auch in Spanien. 

Das IKRK überzeugte die Regierungen 1929, ein neues Genfer Abkommen anzunehmen, um für einen grösseren Schutz für Kriegsgefangene zu sorgen. Doch trotz der offensichtlich bedeutenden Bedrohung durch die moderne Kriegsführung konnten sich die Staaten nicht rechtzeitig auf neue Gesetze zum Schutz der Zivilbevölkerung einigen, um die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs zu verhindern, woran auch die intensiven Bemühungen des IKRK nichts änderten. 

Zweiter Weltkrieg (1939–1945)

Der Zweite Weltkrieg führte zu einer umfangreichen Ausweitung der Einsätze, da sich die Organisation bemühte, Opfer auf allen Seiten zu unterstützen und zu schützen. Das IKRK und die Liga arbeiteten gemeinsam an weltweiten Lieferungen von Hilfsgütern für Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung. IKRK-Delegierte besuchten Kriegsgefangene auf der ganzen Welt und halfen beim Austausch von Millionen von Rotkreuznachrichten zwischen Familienangehörigen. Noch Jahre nach Kriegsende bearbeitete das IKRK Anfragen zu vermissten Angehörigen. 

In diese Zeit fiel aber auch das grösste Versagen des IKRK: seine Untätigkeit in Bezug auf die Opfer des Holocaust und andere verfolgte Gruppen. Da keine rechtliche Grundlage vorhanden war, an traditionellen Vorgehensweisen festgehalten wurde und seine Handlungsfähigkeit eingeschränkt war – aufgrund seiner Verbindung mit den Schweizer Institutionen – war das IKRK nicht in der Lage, aktive Schritte zu unternehmen oder seine Stimme zu erheben. Einzelne IKRK-Delegierte waren auf sich allein gestellt und unternahmen alles in ihrer Macht stehende, um Gruppen von Jüdinnen und Juden zu retten. 

Nach 1945

Seit 1945 hält das IKRK Regierungen kontinuierlich dazu an, das humanitäre Völkerrecht zu stärken und zu achten. Wir bemühen uns darum, auf die humanitären Auswirkungen von Konflikten, welche die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt haben, zu reagieren – beginnend mit dem Konflikt zwischen Israel und Palästina im Jahr 1948. 

1949 kam die Staatengemeinschaft auf Initiative des IKRK überein, die drei Genfer Abkommen (zum Schutz von Verwundeten und Kranken auf dem Schlachtfeld, von Opfern der Kriegsführung zur See und von Kriegsgefangenen) zu überarbeiten und durch ein viertes Abkommen für den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zu ergänzen. Die vier Genfer Abkommen begründen das wesentliche Mandat des IKRK in bewaffneten Konflikten. 

1977 wurden zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen angenommen. Das erste betrifft internationale bewaffnete Konflikte, das zweite interne bewaffnete Konflikte – ein grosser Durchbruch. In den Zusatzprotokollen wurden auch Regeln zur Kriegsführung selbst festgehalten.

Wort unserer Präsidentin

Mirjana Spoljaric Egger

Es ist dringend notwendig, die Menschlichkeit im anderen wiederzuentdecken.

Mirjana Poljaric