Wie wir arbeiten

Hierbei geht es darum, welche Methoden und Mittel eingesetzt werden, um die Behörden davon zu überzeugen, ihren Verpflichtungen gegenüber einzelnen Personen oder ganzen Bevölkerungsgruppen nachzukommen.

In Libya, during a family reunification operation, people on an ICRC-chartered boat wave to their loved ones as they wait to dock.

Wie wir Behörden dazu bringen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen

Bewusstsein schaffen

Mit der Schaffung eines Bewusstseins für verantwortungsvolles Handeln sollen die Menschen an ihre Verpflichtungen erinnert und gegebenenfalls überzeugt werden, ihr Verhalten zu ändern. 

Dies zeigt sich anhand von drei Methoden: 

Überzeugen ist ein Konzept, wonach Menschen im Rahmen eines bilateralen vertraulichen Dialogs davon überzeugt werden sollen, etwas zu tun, das in ihren Verantwortungs- oder Kompetenzbereich fällt. Dies ist die traditionell bevorzugte Vorgehensweise des IKRK. 

Das IKRK kann auch Unterstützung von aussen anfordern, indem einflussreiche Drittparteien (z.B. Staaten, regionale Organisationen, Privatunternehmen, Mitglieder der Zivilgesellschaft oder religiöse Gruppen mit guten Beziehungen zu den zuständigen Behörden) mobilisiert werden. Das IKRK wählt solche Drittparteien sorgfältig aus und nimmt nur mit denjenigen Kontakt auf, von denen es überzeugt ist, dass sie die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen wahren können. 

Mit Behörden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder diese absichtlich verletzen, kann (selbst mithilfe der Unterstützung einflussreicher Drittparteien) keine wirkungsvolle Überzeugungsarbeit geleistet werden. Unter bestimmten Umständen kann das IKRK daher entscheiden, mit seiner Tradition der Wahrung der Vertraulichkeit zu brechen und Fehlverhalten öffentlich anzuprangern. Diese Methode wird jedoch nur im Rahmen des Schutzansatzes eingesetzt, bei dem es um den unmittelbaren oder bekannten Verstoss gegen eine Bestimmung zum Schutz der Menschen geht.

Unterstützung bereitstellen

Sind die Behörden nicht in der Lage, Massnahmen zu ergreifen, stellt das IKRK gegebenenfalls Unterstützung bereit, damit die Behörden ihrer Verantwortung nachkommen können.

Vertretung

Ergreifen die zuständigen Behörden keine angemessenen Massnahmen oder sind sie dazu nicht in der Lage (infolge fehlender Mittel, mangelndem Willen oder schlicht keiner vorhandenen zuständigen Behörden), ergreift das IKRK an ihrer Stelle unmittelbare Massnahmen (Vertretung), um die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung zu erfüllen. In kritischen Situationen wird das IKRK erst aktiv und spricht dann mit den Behörden, um sie davon zu überzeugen, angemessene Massnahmen zu ergreifen oder sie dabei zu unterstützen, mögliche Lösungen zu finden.

Unsere Verpflichtung zu Vertraulichkeit

Basierend auf zwei unserer Grundsätze – Neutralität und Unabhängigkeit – ist Vertraulichkeit tief in unserem Handeln verwurzelt und entscheidend für unsere Einsätze vor Ort. 

Mit ihr können wir Türen öffnen, die ansonsten verschlossen bleiben würden. Ohne Vertraulichkeit laufen wir gegebenenfalls Gefahr, keinen Zugang zu Menschen in Not zu erhalten und Orte zu erreichen, wo wir arbeiten müssen. Vertraulichkeit bedeutet, dass wir offen mit Menschen, Gruppen und Parteien in einem bewaffneten Konflikt oder in anderen Situationen von Gewalt sprechen können, die ansonsten nicht bereit wären, mit dem IKRK zu sprechen. Sie bedeutet, dass wir Beziehungen schaffen können, die auf der Suche nach Lösungen und der Durchführung unserer Arbeit entscheidend sind. Indem wir einen vertraulichen Ansatz verfolgen, vermeiden wir auch das Risiko, Themen im Rahmen öffentlicher Debatten zu politisieren, und schützen die Sicherheit unseres Personals vor Ort sowie der Menschen, denen wir zu Hilfe kommen. 

Allerdings bedeutet Vertraulichkeit nicht Selbstgefälligkeit und sie erfolgt auch nicht ohne Bedingungen. In bestimmten Situationen äussern wir unsere Meinung und prangern das Fehlverhalten bestimmter Parteien an. Aber wir prangern nur dann an, wenn wir alle anderen Mittel, eine Partei zu beeinflussen, ausgeschöpft und diese nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. 

Das IKRK macht sich diese Entscheidung niemals leicht, weil sie das Risiko birgt, den von uns gebotenen Schutz und die entsprechende Unterstützung zu untergraben.

Häufig gestellte Fragen

  • Unsere Mission besteht darin, das Leben und die Würde jener Menschen zu schützen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, und ihnen Hilfe wie Essen und sauberes Wasser, medizinische Versorgung und Unterkunft bereitzustellen. Zudem setzen wir uns dafür ein, das Leid jener zu verhindern und zu lindern, die von anderen Gewaltsituationen wie inneren Unruhen und Spannungen betroffen sind.

  • Humanitäre Werte und Grundsätze fördern wir durch Fürsprache und Sensibilisierung. Wir stärken das Bewusstsein für die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Zivilpersonen, stehen für die Rechte und den Schutz gefährdeter Personen ein und fördern die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei Staaten, bewaffneten Gruppierungen und anderen relevanten Akteuren. Zudem engagieren wir uns für Dialog und Zusammenarbeit mit Regierungen und nicht staatlichen Akteuren mit dem Ziel, dass humanitäre Grundsätze in Strategien und Praktiken aufgenommen werden.

  • Neutralität ist ein Grundprinzip unserer Arbeit. Sie bedeutet, dass das IKRK einen neutralen Standpunkt beibehält und bei bewaffneten Konflikten oder politischen Auseinandersetzungen nicht Partei ergreift. So können wir an der Frontlinie für Menschen in Not humanitäre Hilfe leisten.