Medienmitteilung

Südsudan: IKRK erleichtert die Freilassung von 15 Gefangenen

Juba/Genf (IKRK) – Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat die Freilassung von 15 Personen erleichtert, die im Zusammenhang mit dem Konflikt im Südsudan inhaftiert waren.

Die Operation markiert die zweite Freilassung der vom IKRK überwachten Gefangenen seit der Unterzeichnung des jüngsten Friedensabkommens - des Revitalisierten Abkommens zur Lösung des Konflikts in der Republik Südsudan (R-ARCSS) - im September 2018.

"Unsere Rolle bei der Freilassung in dieser Woche bestand zunächst darin, sicherzustellen, dass alle Gefangenen freiwillig übergeben werden und dass sie die Möglichkeit haben, ihre Bedenken vertraulich mitzuteilen", sagte James Reynolds, der Delegationsleiter des IKRK im Südsudan. "Wir haben die ehemaligen Gefangenen auf ihren Wunsch und mit der Zustimmung beider Parteien sicher nach Juba transportiert".

Ein medizinischer Mitarbeiter des IKRK war bei der Entlassung anwesend, um den Gesundheitszustand der Gefangenen zu beurteilen und sicherzustellen, dass sie reisefähig sind. Logistisch gesehen waren drei IKRK-Flugzeuge beteiligt, um diese Freilassung zu ermöglichen.

Das IKRK war an den Verhandlungen, die den Freilassungen vorausgingen, nicht beteiligt. Diese wurden durch einen spezifischen Antrag der Konfliktparteien eingeleitet. "Wir haben allen Seiten des Konflikts unsere Dienste angeboten und unsere Bereitschaft bestätigt, als neutraler Vermittler für die Freilassung der Gefangenen zu agieren, wie gewünscht", sagte Reynolds.

Das IKRK wurde im Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten, den Schutz der Zivilbevölkerung und den Zugang für humanitäre Hilfe, das im Dezember 2017 von den Parteien unterzeichnet wurde, als neutraler Vermittler für die Freilassung von Gefangenen erwähnt. Außerdem wurde das IKRK in Kapitel II des R-ARCSS als Aufsichtsbehörde für die Freilassung von Gefangenen genannt. Zusätzlich zur Freilassung in dieser Woche hat das IKRK im vergangenen Jahr mehrere Freilassungsoperationen ermöglicht, darunter die Freilassung von 16 Personen im vergangenen Oktober.

Das IKRK besucht auch regelmässig die Gefangenen an den Orten, an denen sie festgehalten werden, um ihren Zustand und ihre Behandlung zu überwachen. Die Organisation arbeitet auf vertrauliche Weise mit den Verantwortlichen für Haftangelegenheiten zusammen, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit den Haftbedingungen und der Behandlung der Gefangenen zu besprechen.


Für weitere Information kontaktieren Sie bitte:

Michael Kifle, IKRK Juba, mikifle@icrc.org, +211 912 360 023

Aidah Woja, IKRK Juba, wajioaidahkhamis@icrc.org , +211 925 230 500

Aurelie Lachant, IKRK Genf, alachant@icrc.org, +41 79 244 64 05