Medienmitteilung

Russland-Ukraine: IKRK fordert unverzüglichen und uneingeschränkten Zugang zu allen Kriegsgefangenen

Genf (IKRK) - Auch wir beklagen die Tatsache, dass wir nicht zu allen Kriegsgefangenen, die im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine festgehalten werden, Zugang haben. Seit Februar bemühen wir uns, Zugang zu erhalten, um die Haftbedingungen und die Behandlung der Kriegsgefangenen zu prüfen und ihre Familien zu benachrichtigen. Wir konnten Hunderte von Kriegsgefangenen besuchen, aber es gibt noch Tausende mehr, die wir nicht aufsuchen konnten.

Die Dritte Genfer Konvention verpflichtet die Parteien eines internationalen bewaffneten Konflikts, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unverzüglich Zugang zu allen Kriegsgefangenen zu gewähren und ihnen das Recht einzuräumen, sie zu besuchen, wo immer sie festgehalten werden.

Wir möchten betonen, dass unsere Teams vor Ort bereit sind - und das bereits seit Monaten -, das Straflager Oleniwka und jeden anderen Ort, an dem Kriegsgefangene festgehalten werden, zu besuchen. Zu diesem Zweck müssen wir jedoch nicht nur die Genehmigung hochrangiger Stellen erhalten, sondern auch praktische Vorkehrungen vor Ort treffen. Wir können uns nicht mit Gewalt Zugang zu einem Gewahrsams- oder Internierungsort verschaffen, zu dem wir nicht zugelassen worden sind.

Alle Staaten haben sich verpflichtet, die Genfer Konventionen einzuhalten. Damit sind sie gesetzlich verpflichtet, dem IKRK Zugang zu Kriegsgefangenen zu gewähren. Dies trägt auch dazu bei, in diesem internationalen bewaffneten Konflikt, der unermessliche Verluste für zahllose Familien verursacht, die Menschlichkeit zu wahren.

Unser Auftrag kann nur durch koordinierte Bemühungen mit den Konfliktparteien erfüllt werden. Wir bitten die Konfliktparteien und die internationale Gemeinschaft, die uns übertragene Rolle zu unterstützen. 

Hinweis für Redaktoren und Produzenten:

  1. Das 1863 gegründete IKRK ist weltweit im Einsatz, um Menschen, die von Konflikten und bewaffneter Gewalt betroffen sind, zu helfen und die Rechtsvorschriften zum Schutz der Opfer von Kriegen zu fördern. Der Auftrag dieser neutralen, unabhängigen und unparteiischen Organisation ist verankert in den Genfer Konventionen von 1949. Das IKRK hat seinen Sitz in Genf (Schweiz) und ist in mehr als 100 Ländern aktiv.
  2. Das IKRK ist seit 2014 mit einem Team von mehr als 600 Mitarbeitenden in der Ukraine tätig. In enger Zusammenarbeit mit dem Ukrainischen Roten Kreuz und unseren Partnern in der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verstärken wir unsere Bemühungen, die massiven und weiter zunehmenden humanitären Bedürfnisse in der Ukraine zu decken.

 

Für Auskünfte:

Crystal Wells, ICRC Geneva, +41 79 642 8056
cwells@icrc.org

Jennifer Sparks, ICRC Geneva (English), +41792173200
jsparks@icrc.org

Achille Després, ICRC Kyiv (English, French, Italian)
+380 50 324 31 80, adespres@icrc.org,

Galina Balzamova, ICRC Moscow (English, Russian), +7 903 545 35 34
gbalzamova@icrc.org,

Matthew Morris, ICRC London (English), +44 7753 809 471
mmorris@icrc.org

Frédéric Joli, ICRC Paris (French), +33 6 20 49 46 30
fjoli@icrc.org

Eliza Shaw ICRC, Washington DC (English), +1 202-361-1566
eshaw@icrc.org