Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Antipersonenminen

Antipersonenminen verstümmeln und töten auch nach der Beendigung eines Konflikts weiter – und es ist vor allem die Zivilbevölkerung, die unter den schrecklichen Folgen leidet.

Various antipersonnel mines, 40mm grenade and part of mortar shell in Iraq.

Die verheerenden Auswirkungen von Antipersonen-minen

Antipersonenminen hinterlassen ein langjähriges Vermächtnis von Tod, Verletzungen und Leid. Tritt man auf eine Mine, werden oft eine oder mehrere Personen – häufig Kinder – verletzt oder getötet, mit lebenslangen Folgen für die Opfer und ihre Familien. Die Verseuchung durch Minen macht es unmöglich, weite Landflächen zu nutzen, gefährdet die Nahrungsmittelproduktion und zerstört Existenzgrundlagen. Die Folgen von Antipersonenminen für die Menschen halten oft Jahrzehnte an. 

Aus diesem Grund hat die internationale Gemeinschaft 1997 das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen angenommen, das den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe dieser Waffen verbietet sowie Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung ihrer langfristigen Folgen fordert. 

Die Kampagne zum Verbot von Antipersonenminen war eine der wichtigsten humanitären Initiativen der letzten dreissig Jahre. Das IKRK setzte sich zusammen mit den Staaten, der internationalen Kampagne zum Verbot von Landminen und den Vereinten Nationen für ein umfassendes Verbot ihres Einsatzes, ihrer Lagerung, Herstellung und Weitergabe ein. Die Staaten reagierten mit der Annahme des Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen – aber das war erst der Anfang. Anschliessend musste das Übereinkommen auch umgesetzt werden. 

Mehr als 20 Jahre nach der Annahme des Übereinkommens sind heute beträchtliche Fortschritte zu verzeichnen; dennoch bleiben noch grosse Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere bei der Beseitigung der im Boden verbliebenen Minen sowie bei der Linderung des Leids der Verletzten und ihrer Familien. 

Mehr als drei Viertel aller Länder weltweit sind inzwischen dem Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen beigetreten. Der erneute Einsatz von Minen durch Staaten, selbst durch solche, die keine Vertragspartei des Übereinkommens sind, ist selten. Bis vor kurzem war der jährliche Anteil an neuen Opfern von Minen und anderen explosiven Kampfmittelrückständen stetig rückläufig. Diese Entwicklung wurde jedoch gebremst, vor allem aufgrund des Einsatzes improvisierter Minen in einigen Ländern, in denen derzeit bewaffnete Konflikte herrschen. So fordern als Folge vergangener und anhaltender Konflikte in 56 Ländern und Gebieten weltweit Minen und andere explosive Kampfmittelrückstände jährlich Tausende von Toten. 

Menschen, die durch Landminen und andere explosive Kampfmittelrückstände verletzt werden, sind in der Regel ihr Leben lang auf Unterstützung angewiesen. Das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen verlangt von den Staaten, den Hunderttausenden von Minenopfern zu helfen; die meisten leben jedoch in Ländern mit sehr begrenzten Gesundheits- und Rehabilitationseinrichtungen. Die Berücksichtigung der Opferhilfe in dem Übereinkommen war zwar ein grosser Erfolg, auch wenn in diesem Bereich nur sehr langsam Fortschritte erzielt werden. Die Fähigkeit der Vertragsstaaten, Daten zu erheben und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der Opfer zu erlangen, hat sich allgemein verbessert, doch viele verfügen über keine nationalen Pläne zur Opferhilfe oder bieten den Menschen in abgelegenen Gebieten keine angemessene Unterstützung. Infolgedessen muss für viele Überlebende eine wesentliche Verbesserung ihres Lebens und ihres Zugangs zu medizinischer Versorgung, körperlicher Rehabilitation, psychologischer Unterstützung, sozialen Diensten, Bildung und Beschäftigung erreicht werden. 

Das Übereinkommen legt auch klare Ziele für die Minenräumung fest, die jedem Land zehn Jahre Zeit für die Beseitigung von Minen auf seinem Gebiet gibt. Seit der Annahme des Übereinkommens wurden Tausende von Quadratkilometern geräumt, und 30 Vertragsstaaten, in denen in bekannten oder mutmasslichen Gebieten Minen im Boden lagen, gelten jetzt als vollumfänglich geräumt. In weiteren 30 Staaten ist die Räumung noch nicht abgeschlossen, obwohl die meisten von ihnen die ursprüngliche Frist von zehn Jahren verlängern mussten. 

Die Vertragsstaaten sind auch verpflichtet, ihre Bestände an Antipersonenminen zu vernichten. Vor der Annahme des Übereinkommens wurde berichtet, dass mehr als 130 Staaten im Besitz dieser Waffen sind. Seither haben die Vertragsstaaten mehr als 53 Millionen Minen zerstört. Heute wird geschätzt, dass in nur etwa 30 Staaten – von denen nur drei Vertragsparteien des Übereinkommens sind – noch Antipersonenminen lagern. 

Die dritte Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens, die 2014 in Maputo (Mosambik) stattfand, war ein Beweis für die dynamische und ergebnisorientierte Haltung der Staaten, die diesem Übereinkommen beigetreten sind. Um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, hat die Konferenz den „Maputo Action Plan“ angenommen, der umfassende Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeit in den Bereichen Opferhilfe, Vernichtung von Lagerbeständen und Minenräumung sowie eine klare Verpflichtung zur Erreichung der wichtigsten Ziele des Übereinkommens bis 2025 einfordert. Mit einer entschlossenen Umsetzung und nachhaltigen Ressourcen können diese Ziele erreicht werden.