Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Anwendung von Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung

Staaten sehen sich oft mit Situationen konfrontiert, in denen ihre Beamten Gewalt anwenden müssen, um die öffentliche Sicherheit sowie Recht und Ordnung in bewaffneten Konflikten oder anderen Situationen von Gewalt aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Diese Anwendung von Gewalt ist insbesondere im humanitären Völkerrecht und im nationalen Recht geregelt und muss von Staaten strikt reguliert werden.

In Amman, Jordan, an ICRC delegate teaches Jordanian Gendarmerie staff the basic rules of maintaining order and the use of force.

Die Anwendung von Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung

Staaten sehen sich oft mit Situationen konfrontiert, in denen ihre Beamten Gewalt anwenden müssen, um die öffentliche Sicherheit sowie Recht und Ordnung in bewaffneten Konflikten oder anderen Situationen von Gewalt aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Gewalt darf im Rahmen der Rechtsdurchsetzung von Menschen angewendet werden, die Staatsmacht ausüben, darunter Polizei- und Militärkräfte. Diese Anwendung von Gewalt ist insbesondere im humanitären Völkerrecht und im nationalen Recht geregelt und muss von Staaten strikt reguliert werden. Staaten müssen insbesondere sicherstellen, dass die nationale Gesetzgebung ihren internationalen Verpflichtungen entspricht und ihre Beamten bestraft, wenn sie Gewalt übermässig oder auf andere Weise willkürlich anwenden.

Was bedeutet Anwendung von Gewalt?

Bei Handlungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit sowie von Recht und Ordnung – insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung – können Staatsbeamte auf verschiedene Massnahmen zurückgreifen, einschliesslich, unter strikten Bedingungen, die Anwendung von Gewalt. Die Bezeichnung „Anwendung von Gewalt“ wird im nationalen Recht oft definiert. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf jeglichen physischen Zwang gegenüber einer Person, von physischen oder mechanischen Einschränkungen bis zum Einsatz von Feuerwaffen oder anderen Waffen. Gewalt darf nur angewendet werden, wenn andere Mittel zur Erreichung des beabsichtigten Ergebnisses wirkungslos geblieben sind. Bei der Anwendung tödlicher oder potenziell tödlicher Gewalt ist dies eine wichtige zu berücksichtigende Überlegung, damit das Recht auf Leben eingehalten wird.

Welche Rechtsregime gelten für die Anwendung von Gewalt?

Die Anwendung von Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung wird insbesondere durch das internationale Recht der Menschenrechte geregelt, das in Friedenszeiten wie auch während Konflikten anwendbar ist, durch nationales Recht und durch bestimmte HVR-Regeln in Zeiten bewaffneten Konflikts.

Internationales Recht der Menschenrechte

Das wichtigste Recht im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung ist das Recht auf Leben, das nicht ausser Kraft gesetzt werden darf. 

In den meisten Menschenrechtsverträgen ist jede „willkürliche“ Tötung verboten, das heisst, eine Tötung, die nicht den internationalen Regeln und Standards im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben oder dem nationalen Recht entspricht. Dies impliziert, dass es Umstände gibt, unter denen die Anwendung tödlicher oder potenziell tödlicher Gewalt durch Staatsbeamte erlaubt ist. In Abhängigkeit der Umstände können durch die Anwendung von Gewalt gegen Menschen andere Rechte und Verbote betroffen sein, zum Beispiel das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung. 

Der UN-Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen von 1979 (CCLEO) und die Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen (BPUFF) der Vereinten Nationen von 1990 bilden weitere Grundlagen für die Anwendung von Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung.