Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Die Verwendung der Embleme

Die Embleme Rotes Kreuz, Roter Halbmond und Roter Kristall bieten Schutz für militärische Sanitätsdienste und Hilfeleistende in bewaffneten Konflikten. Die nationalen Gesellschaften in jedem Land verwenden diese Embleme auch als Erkennungszeichen.

A ship used to transport relief aid from Cyprus to Lebanon in Larnaka harbour bears the red cross emblem.

Klare völkerrechtliche Regeln zur Verwendung der Embleme

Das Völkerrecht legt eindeutig fest, welche Verwendungen der Embleme des Roten Kreuzes, des Roten Halbmonds und des Roten Kristalls zulässig sind und welche nicht. Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle enthalten mehrere Artikel über diese Schutzzeichen. Darin werden unter anderem ihre Verwendung, ihre Grösse, ihr Zweck und ihre Platzierung sowie die von ihnen geschützten Personen und Objekte festgelegt. Ausserdem wird definiert, wer die Embleme verwenden darf, was ihre Achtung bedeutet und wie eine missbräuchliche Nutzung zu bestrafen ist. Zusätzlich wird jeder Vertragsstaat der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle dazu verpflichtet, Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene zu erlassen, welche die Verwendung der Embleme regeln und ihren Missbrauch verhindern.

Schutz- und Erkennungs-funktion der Embleme

Die Embleme haben zwei Hauptfunktionen: die Schutzfunktion und die Erkennungsfunktion. 

Erstens dienen die Embleme in bewaffneten Konflikten als sichtbares Zeichen für den völkerrechtlichen Schutz von Sanitätsdiensten, medizinischer Ausrüstung und Sanitätsgebäuden der Streitkräfte. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf bestimmte humanitäre Organisationen, die zusammen mit dem Militär daran arbeiten, das Leiden von Verwundeten, Gefangenen und Zivilpersonen, die vom Konflikt betroffen sind, zu lindern. Diese erste Verwendung wird üblicherweise als „Schutzfunktion“ bezeichnet. 

Zweitens dürfen die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften auf der ganzen Welt die Embleme nutzen, um sich als Teil eines globalen Netzwerks – der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung – zu erkennen zu geben. Diese zweite Verwendung wird als „Erkennungsfunktion“ bezeichnet.

Strenge Regeln für beide Verwendungen

In bewaffneten Konflikten muss das Schutzzeichen rot auf weissem Grund sein und darf keine Zusätze umfassen. Es muss grossformatig und deutlich sichtbar auf geschützten Gebäuden wie Spitälern und geschützter Ausrüstung, etwa Fahrzeugen, angebracht sein. Die Schutzzeichen auf Armbinden und Westen für geschützte Personen müssen ebenfalls klar und alleinstehend angebracht sein Ein vorsätzlicher Angriff auf eine Person, auf Ausrüstung oder ein Gebäude, die oder das mit einem Schutzzeichen versehen ist, gilt nach dem Völkerrecht als Kriegsverbrechen. 

Die Verwendung als Erkennungszeichen durch die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ist eine andere: Die nationalen Gesellschaften dürfen den Namen und das Emblem des Roten Kreuzes in Friedenszeiten für ihre Tätigkeiten ausserhalb der Unterstützung der militärischen Sanitätsdienste verwenden. Diese Erkennungsfunktion ist daher in erster Linie eine Verwendung in Friedenszeiten, bei der die Embleme als Logo dienen. In Kriegszeiten dürfen die nationalen Gesellschaften das Erkennungszeichen zwar weiterhin verwenden, jedoch nur unter der Bedingung, dass es keinen Schutz im Sinne der Genfer Abkommen vermittelt, d. h., dass es nicht mit dem Schutzzeichen verwechselt werden kann. Zu diesem Zweck muss das Emblem vergleichsweise klein sein und darf nicht auf Armbinden oder auf Gebäudedächern angebracht werden.

Die Geschichte der Embleme

Das erste Schutzzeichen entstand 1864. Die teilnehmenden Regierungen der diplomatischen Konferenz, die 1864 das Erste Genfer Abkommen verabschiedete, waren der Ansicht, dass ein klares neutrales Zeichen auf dem Schlachtfeld zum Schutz des Sanitätspersonals und der Sanitätseinrichtungen erforderlich sei. Dazu entschieden sie sich für ein rotes Kreuz auf weissem Grund, also eine Umkehrung der Flagge der neutralen Schweiz. Dieses Symbol hatte den Vorteil, dass es einfach anzufertigen und aufgrund seiner kontrastreichen Farben gut aus der Ferne erkennbar war. 

In den nachfolgenden Jahren begann man, verschiedene nationale Hilfsorganisationen als „Rotkreuzgesellschaften“ zu bezeichnen, und die Erkennungsfunktion des Emblems etablierte sich. 

Die ursprüngliche Absicht der Konferenz von 1864 war es, ein universelles, neutrales und unverwechselbares Schutzzeichen zu schaffen, das von allen benutzt und anerkannt werden würde. Doch etwas mehr als ein Jahrzehnt später nahm das Osmanische Reich während des Russisch-Osmanischen Krieges den Roten Halbmond als Schutzzeichen an, wobei es gleichzeitig das Rote Kreuz weiterhin anerkannte und respektierte. Auch das damalige Persien entschied sich für ein eigenes Schutzzeichen. 1929 anerkannten die Regierungen alle drei Embleme offiziell. Diese Situation dauerte bis 1980, als der Iran das alte persische Zeichen – den Roten Löwen mit roter Sonne – zugunsten des Roten Halbmonds aufgab. Ab den 1990er-Jahren gab es immer wieder Befürchtungen hinsichtlich der Wahrung der Neutralität bei der Verwendung des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds in einigen äusserst komplexen Konflikten. 1992 forderte der damalige Präsident des IKRK öffentlich die Schaffung eines zusätzlichen Emblems ohne nationale, politische oder religiöse Konnotation. Im Jahr 2005 verabschiedeten die Regierungen ein zusätzliches Schutzzeichen, den Roten Kristall.