Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Geschützte Personen: Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge, Asylsuchende

Gemäss der Definition des IKRK sind Migrantinnen und Migranten Personen, die fliehen oder ihren üblichen Wohnort auf der Suche nach Sicherheit oder besseren Chancen im Ausland verlassen, und die unter Umständen in Not geraten sind und Schutz oder humanitäre Hilfe benötigen. Flüchtlinge und Asylsuchende, die im Völkerrecht Anspruch auf einen besonderen Schutz haben, fallen auch in diese Kategorie.

Slovenian Red Cross members with refugees and migrants in transit.

Unsere Arbeit für schutzbedürftige Migrantinnen und Migranten

Migration ist ein komplexes und globales Phänomen mit zahlreichen und vielfältigen Ursachen. Unabhängig davon, weshalb Menschen ihr Heimatland verlassen, sind sie während verschiedener Stationen ihrer Reise vielmals gefährdet. Einige erleben gar eine so grosse Not, dass ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden bedroht und ihr Leben in Gefahr ist.