Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Kernwaffen

Seit dem einzigen Einsatz von Kernwaffen im Jahr 1945 setzt sich die Welt mit der Frage auseinander, wie das humanitäre Völkerrecht für derartige Waffen gelten soll. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ruft die Staaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Waffen nie wieder eingesetzt werden, sowie ihren Einsatz zu verbieten und sie durch ein verbindliches Abkommen zu beseitigen.

The explosion of the hydrogen bomb in World War II.

Für ein Verbot von Kernwaffen

Jahrzehntelang konzentrierten sich die Debatten über Kernwaffen auf ihre militärischen und sicherheitspolitischen Aspekte sowie Bedenken hinsichtlich ihrer Verbreitung. Diese Debatten werden jedoch zunehmend auf ihre katastrophalen humanitären Folgen und ihren Status im Rahmen des humanitären Völkerrechts (HVR) ausgeweitet. 

Es sind bereits eine Reihe internationaler Abkommen zur Begrenzung der Entwicklung und Verbreitung von Kernwaffen in Kraft. Dennoch wurden diese Waffen erst mit dem 2017 angenommenen Kernwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) international verboten. 

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung fordert seit 1945 ein Verbot von Kernwaffen und hat die Annahme des TPNW als historischen und lang erwarteten Schritt zur Beseitigung dieser Waffen begrüsst. Angesichts der derzeitigen regionalen und internationalen Spannungen ist das Risiko des Einsatzes von Atomwaffen so hoch wie nie zuvor seit dem Kalten Krieg. 

Um sicherzustellen, dass Atomwaffen nie wieder eingesetzt und vollständig beseitigt werden, fordert die Bewegung die Staaten auf, dem Verbotsvertrag beizutreten und ihren langjährigen Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung nachzukommen. 

Das Verbot von Kernwaffen ist aus humanitären, moralischen und rechtlichen Gründen gerechtfertigt. Kernwaffen sind die zerstörerischsten Waffen, die jemals entwickelt wurden, und ihre Erprobung und ihr Einsatz hätten katastrophale humanitäre Folgen. 

Diese Folgen hängen mit der Hitze, der Sprengkraft und der Strahlung, die durch eine nukleare Explosion erzeugt werden, sowie mit den Entfernungen, über die diese Kräfte sich ausbreiten können, zusammen. Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki 1945 haben gezeigt, dass die Detonation einer Nuklearwaffe in oder in der Nähe bewohnter Gebiete zu einer enormen Zahl an Todesopfern führen und erhebliche Schäden an der zivilen Infrastruktur verursachen. 

Sie kann auch die medizinische Infrastruktur und medizinische Dienstleistungen zerstören, was die Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung fast unmöglich macht und zeigt, dass unmittelbar im Anschluss an eine solche Detonation keine angemessene humanitäre Reaktion erfolgen kann. Viele der Überlebenden einer solchen Explosion fallen in den Wochen und Monaten danach der Strahlenkrankheit zum Opfer, während andere ein erhöhtes Risiko haben, später im Leben bestimmte Krebsarten zu entwickeln. 

1996 kam der Internationale Gerichtshof zu dem Schluss, dass der Einsatz von Kernwaffen generell gegen die Grundsätze und Regeln des HVR verstösst. Der Gerichtshof beschloss ferner, dass die Staaten verpflichtet sind, Verhandlungen über die nukleare Abrüstung fortzusetzen und abzuschliessen. 

Mit der Annahme des Verbotsvertrags ist der Rechtsrahmen für die Beseitigung von Kernwaffen stärker denn je. Durch eine solche Annahme kommen die Staaten auf der Grundlage einer Vision von Sicherheit ohne Kernwaffen ihrer Verantwortung nach, die Menschheit vor einer nuklearen Katastrophe zu schützen – eine tragfähigere und humanere Vision.