Konventionelle Waffen und humanitäres Völkerrecht
Das humanitäre Völkerrecht (HVR) verbietet bzw. beschränkt bestimmte Arten konventioneller Waffen, um die Zivilbevölkerung vor ihrer unterschiedslosen Wirkung zu schützen und Kombattanten vor übermässigen Verletzungen zu bewahren, die keinem militärischen Zweck dienen. Eines der wichtigsten Rechtsinstrumente ist dabei das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen aus dem Jahr 1980.
Das Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (bekannt als Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen) basiert auf den allgemeinen Regeln des HVR, das den Einsatz von Waffen verbietet, die unterschiedslos eingesetzt werden bzw. übermässige Verletzungen oder unnötiges Leid verursachen.