Die Gremien des IKRK

Sechs Gremien beaufsichtigen die Tätigkeiten des IKRK.

Unsere Leitung und Governance

Die Versammlung ist das höchste Gremium des IKRK. Sie ist verantwortlich für die Aufsicht der Organisation, legt die institutionelle Strategie des IKRK fest, formuliert seine Richtlinien und genehmigt die jährlichen Ziele, Budgets und Jahresrechnungen. Der Rat der Versammlung ist ein nachgeordnetes Organ der Versammlung. Er unterstützt die Versammlung vor allem mit personellen Ressourcen und beim finanziellen Management der Institution. Die IKRK-Präsidentin hat den Vorsitz der Versammlung und des Rats der Versammlung inne und vertritt das IKRK in seinen Beziehungen zu aussenstehenden Gremien; der Vizepräsident unterstützt sie bei all diesen Aufgaben. Das Direktorat ist das ausführende Organ des IKRK und stellt die tagtägliche operative Effizienz der Organisation sicher.

Die Gremien des IKRK

Die Versammlung

Die IKRK-Versammlung ist das übergeordnete Organ der Organisation, die alle IKRK-Aktivitäten überwacht. Sie ist ein Kollegialorgan, das aus 15 bis 20 kooptierten Schweizer Staatsbürgern besteht. Die Präsidentin und der Vizepräsident des Organs sind Präsidentin und Vizepräsident des IKRK. Die Versammlung legt die Richtlinien fest, bestimmt die allgemeinen Ziele und Strategien und genehmigt das Budget und die Rechnungslegung. Sie ernennt die wichtigsten Managementpositionen, einschliesslich des Generaldirektors, der Direktoren und dem Abteilungsleiter der internen Revision.

Der Rat der Versammlung

Der Rat der Versammlung ist ein nachgeordnetes Organ der Versammlung. Er bereitet die Aktivitäten der Versammlung vor und trifft Entscheidungen, insbesondere zu strategischen Finanz- und Personalangelegenheiten und im Bereich Kommunikation.

Das Büro der Präsidentin

Das Büro der Präsidentin besteht aus der Präsidentin und dem Vizepräsidenten. Die Präsidentin vertritt das IKRK auf internationaler Ebene, trägt die Hauptverantwortung für die Aussenbeziehungen des IKRK und leitet in enger Zusammenarbeit mit dem Büro des Generaldirektors die humanitäre Diplomatie. Sie ist auch für den internen Zusammenhalt, reibungslosen Ablauf und die Weiterentwicklung der Organisation zuständig. Die Präsidentin wird von einem Vizepräsidenten unterstützt.

Das Direktorat

Das Direktorat ist das ausführende Organ des IKRK. Es ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der institutionellen Strategie und der allgemeinen Ziele, die von der Versammlung und dem Rat der Versammlung festgelegt werden. Das Direktorat ist auch verantwortlich für die Verwaltung des IKRK-Personals und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Organisation als Ganzes.

Die Abteilung Internes Audit

Die interne Revision ist ein internes Überwachungsorgan, das unabhängig und objektiv Leistung und Wirtschaftlichkeit der Organisation gemäss anerkannter internationaler Standards überwacht und begutachtet. Die interne Revision, das Direktorat und die Versammlung sind die drei Bestandteile des internen Überwachungssystems. Die Versammlung hat mit Unterstützung der Audit-Kommission die letztendliche Aufsichtsverantwortung.

Die Datenschutzkommission

Die Datenschutzkommission (Data Protection Commission, DPC) ist dafür zuständig, zu prüfen, ob die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Organisation den Datenschutzgrundsätzen des IKRK sowie anderen geltenden Regeln entspricht, und Vorgaben zu individuellen Rechten zu machen, wenn Fälle im Zusammenhang mit dem Datenschutz an sie verwiesen werden. 

Häufig gestellte Fragen

  • Das IKRK ist eine neutrale, unparteiische und unabhängige humanitäre Organisation. Wir haben die Aufgabe, von bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt – in unserem Leitbild heisst es „andere Situationen von Gewalt“ – betroffenen Menschen zu helfen und sie zu schützen. Unter „andere Gewalt“ ist Gewalt zu verstehen, die nicht die Stufe eines bewaffneten Konflikts erreicht hat, jedoch von grossen Gruppen verübt wird und humanitäre Auswirkungen hat. Dieses Mandat wurde uns von Staaten über die vier Genfer Abkommen von 1949, ihre Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 und die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung von 1986 übertragen. 

    Unser Mandat und unsere rechtliche Stellung heben uns von zwischenstaatlichen Organisationen (wie die spezialisierten Agenturen der Vereinten Nationen) und Nichtregierungsorganisationen ab. Diese Stellung ermöglicht es uns, unabhängig von Regierungen zu funktionieren und vollkommen unparteiisch jenen Menschen zu dienen, die Schutz und Hilfe am dringendsten benötigen.

  • Das IKRK ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die zudem 191 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften umfasst. 

    Das IKRK arbeitet eng mit den nationalen Gesellschaften und der IFRC zusammen, um bei Konflikten und Gewalt wirkungsvoll und rasch handeln zu können. Die Bewegung ist das grösste humanitäre Netzwerk der Welt.