Medienmitteilung

Bewaffneter Konflikt in der Ukraine: Erklärung von Florence Gillette, Leiterin der IKRK-Delegation in Kiew

Kiew (IKRK) – „Mit der weiteren Entwicklung und Eskalation des bewaffneten Konflikts nehmen auch die Leiden und Ängste zu, die die Bevölkerung bereits seit drei Tagen durchleben muss.

Wir sind extrem besorgt über die Auswirkungen dieses Konflikts auf sehr dicht besiedelte Gebiete wie Kiew und weitere grössere Städte. Unsere Arbeit auf der ganzen Welt hat immer wieder gezeigt, dass die Folgen von Kämpfen in Wohngebieten – insbesondere für Kinder, Kranke und ältere Menschen – schlichtweg verheerend sind.

Wir rufen die Konfliktparteien daher dringend auf, ihre Verpflichtungen gemäss dem humanitärem Völkerrecht nicht zu vergessen. Die Beteiligten müssen für den Schutz der Zivilbevölkerung und all jener sorgen, die sich nicht mehr an Kampfhandlungen beteiligen, wie Gefangene, Verwundete oder Kranke. Das humanitäre Völkerrecht legt unmissverständlich und rechtlich bindend fest, dass alle Konfliktparteien bei der Planung und Durchführung ihrer militärischen Operationen für den Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten sorgen müssen.

Sie müssen alle praktikablen Vorkehrungen ergreifen, um Verletzte und Tote unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden. Wahllose Angriffe sind untersagt. Das IKRK ruft die Konfliktparteien daher nachdrücklich auf, in bewohnten Gebieten auf grossflächig wirkende Explosionswaffen zu verzichten und auch keine militärischen Ziele in diesen Gebieten oder in deren Nähe anzugreifen.


Angesichts der wachsenden Spannungen und immer mehr Waffen in den Strassen sind ausserdem Schritte zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung von entscheidender Bedeutung, um die Zivilbevölkerung nicht noch weiteren Gefahren auszusetzen.

Jede Unterbrechung der Grundversorgung, beispielsweise des Trinkwassers, der Elektrizität oder der medizinischen Versorgung, kann zu enormen Dominoeffekten führen. Wir mussten allzu oft beobachten, dass der Einsatz grossflächig wirkender Explosionswaffen in Konflikten zu einem dramatischen Ausmass an Toten, Schäden und Zerstörungen geführt hat.

Zudem hinterlassen sie ein tödliches und zerstörerisches Erbe: Nicht beim Einschlag explodierte Munition bleibt oft im Boden oder in den Trümmern und gefährdet die Menschen noch lange nach Ende der Kampfhandlungen.

Das Letzte, das die Menschen nach einem aufreibenden achtjährigen Konflikt nun verdienen, sind weitere Gewalt, Tote, Zerstörung und Verzweiflung. Wir rufen alle Staaten auf, alles in ihrer Macht und ihrem Einfluss stehende zu tun, um die weitere Eskalation eines Konflikts einzudämmen, dessen Kosten und Konsequenzen für die Zivilbevölkerung grösser sind als alle Möglichkeiten, sie zu schützen und zu unterstützen."


Hinweise für Redakteure:
Ziel des im Jahr 1863 gegründeten IKRK ist es, Schutz und Unterstützung für Betroffene bewaffneter Konflikte und Kämpfe sicherzustellen und sich für Gesetze einzusetzen, die Kriegsopfer schützen. Das Mandat des IKRK als neutrale, unabhängige und unparteiische Organisation geht auf die Genfer Konventionen aus dem Jahr 1949 zurück. Das IKRK hat seinen Sitz in Genf in der Schweiz und ist in über 100 Ländern tätig.

In der Ukraine ist es seit 2014 aktiv. Unsere Tätigkeit in diesem Land gehört mit einem über 600 Personen starken Team weltweit zu den zehn grössten Einsätzen des IKRK. Wir helfen den Menschen finanziell, mit Nahrungsmitteln und mit Hygieneartikeln. Darüber hinaus unterstützen wir Spitäler und primäre Gesundheitseinrichtungen mit medizinischer Ausrüstung und Notfallvorsorge. Wir reparieren Wasserversorgungseinrichtungen und helfen Haushalten bei der Instandsetzung beschädigter Wohnungen und Häuser.

Weitere Informationen:

Florian SERIEX, IKRK, Genf (Englisch, Französisch),
+41 79 574 06 36 fseriex@icrc.org
Ewan WATSON, IKRK, Genf (Englisch, Französisch),
+41 79 244 64 70 ewatson@icrc.org