Humanitäres Völkerrecht und Richtlinien über

Chemische und biologische Waffen

Die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ersten Weltkrieg den Einsatz chemischer und biologischer Waffen verboten und dieses Verbot 1972 und 1993 durch ein Verbot ihrer Entwicklung, Lagerung und Auslieferung gestärkt. Fortschritte in Wissenschaft und Technik geben Anlass zur Sorge, dass Einschränkungen bei ihrem Einsatz ignoriert oder untergraben werden könnten.

Training on chemical, biological, radiological and nuclear (CBRN) hazards hosted by the defense forces of Ireland and organized by the ICRC.

Chemische und biologische Waffen und das humanitäre Völkerrecht

Die heutigen Fortschritte in den Bereichen Biowissenschaft und Biotechnologie sowie Veränderungen im Sicherheitsumfeld verstärken die Befürchtungen, dass die seit langem bestehenden Beschränkungen für den Einsatz chemischer und biologischer Waffen ignoriert oder untergraben werden könnten.