Häufig gestellte Fragen zum Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (APMBC) oder «Ottawa-Konvention»

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Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, so der offizielle Titel, ist ein internationaler Vertrag, der den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Antipersonenminen verbietet. Er wurde 1997 verabschiedet und trat 1999 in Kraft. Häufig wird er auch als Ottawa-Konvention bezeichnet.L,7
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Antipersonenminen verursachen über lange Zeit grosses menschliches Leid, indem sie noch Jahre nach dem Ende eines Konflikts Zivilpersonen – oft Kinder – töten oder verstümmeln. Diese Waffen richten vor allem bei denjenigen Schaden an, die nie als Ziel dieser Waffen vorgesehen waren. Der Vertrag wurde geschaffen, um sie zu beseitigen und ihre tragischen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu verringern.
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Bislang sind 165 Staaten dem Vertrag beigetreten, also die meisten Nationen der Welt. Die Konvention ist einer der am breitesten unterstützten Verträge, die aus humanitären Gründen eine bestimmte Waffe behandeln. Einige Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Russland und China, haben ihn jedoch nicht unterzeichnet.
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- Antipersonenminen dürfen niemals eingesetzt, entwickelt, hergestellt, erworben, gelagert, einbehalten oder weitergegeben werden.
- Alle gelagerten Minen müssen innerhalb von vier Jahren vernichtet werden.
- Alle verminten Gebiete müssen innerhalb von zehn Jahren geräumt werden.
- Opfer von Landminenexplosionen müssen unterstützt werden, unter anderem durch medizinische Versorgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
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Antipersonenminen (APM) sind so konstruiert, dass sie bei der Berührung durch eine Person explodieren und diese töten oder schwer verletzen. Sie sind schwer zu erkennen, da sie in der Regel vergraben oder getarnt auf dem Boden liegen. Minen wie beispielsweise Sprengminen detonieren direkt unter den Füssen und verursachen schwere Verletzungen der unteren Gliedmassen, während etwa Splitterminen Metallfragmente über ein grösseres Gelände verteilen und so mehrere Personen verletzen. Sie können leicht ausgelöst werden und unterscheiden nicht zwischen Kombattanten und Zivilpersonen wie Bauern, die ihr Land bestellen, oder Kindern, die zur Schule gehen. APM stellen überdies eine Gefahr für eigene und verbündete Soldaten dar, und zwar insbesondere in unübersichtlichen Kampfsituationen.
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Antipersonenminen (APM) unterscheiden sich von Antifahrzeugminen, deren Ziel Fahrzeuge sind und die höheren Druck zur Detonation benötigen. Der Ottawa-Vertrag verbietet ausdrücklich Antipersonenminen, nicht jedoch Antifahrzeugminen.
Die Antipersonenminen-Konvention verbietet keine ferngesteuerten Sprengsätze, die zumeist mit gerichteter Splitterwirkung abgefeuert werden. Wird eine solche Munition jedoch durch ein Opfer aktiviert – beispielsweise durch eine Person, die darauf tritt oder mit einem Stolperdraht in Berührung kommt – gilt sie als APM und ist daher gemäss Konvention verboten.
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Irrtum 1: Die Konvention beeinträchtigt die nationale Sicherheit und die militärische Stärke.
Realität: Die Antipersonenminen-Konvention (AMPBC) hindert die Länder nicht daran, andere Verteidigungsmassnahmen zu treffen, einschliesslich moderner Alternativen wie Überwachungstechnologien in Kombination mit Präzisionswaffen – zum Beispiel First Person View-Drohnen – die genauer auf militärisches Personal und militärische Systeme zielen können und ein geringeres Restrisiko aufweisen. Viele Streitkräfte weltweit haben ihre Strategien erfolgreich angepasst, ohne sich auf Antipersonenminen zu verlassen.<
Irrtum 2: Antipersonenminen sind für den Grenzschutz notwendig.
Realität: Der Grenzschutz kann durch eine Kombination aus Überwachungssystemen, Patrouillen und anderen militärischen Verteidigungsmassnahmen, die nicht wahllos Zivilpersonen schädigen, wirksam aufrechterhalten werden. Landminen schaden oft eher der lokalen Bevölkerung, als dass sie Angreifer abschrecken.
Irrtum 3: Der Vertrag scheitert, weil einige grosse Staaten ihn nicht unterzeichnet haben..
Realität: Der Vertrag hat zu einer starken internationalen Stigmatisierung von Antipersonenminen geführt und die weltweite Produktion, den Handel und den Einsatz von Minen erheblich reduziert. Selbst einige Nichtunterzeichner haben Massnahmen zur Einschränkung des Einsatzes ergriffen. Der Vertrag hat auch zu weitreichenden Minenräumungen geführt und infolgedessen zahlreiche Menschenleben gerettet.
Irrtum 4: Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen halten sich nicht an den Vertrag und machen ihn damit wirkungslos.
Realität: Zwar setzen einige nichtstaatliche bewaffnete Gruppen (NSAG) immer noch Antipersonenminen ein, doch hat die Stigmatisierung von Minen erheblich zugenommen. Die Verbote der Antipersonenminen-Konvention gelten indirekt auch für NSAG und Personen, die der Gerichtsbarkeit eines Vertragsstaates unterstehen (z. B. Personen, die sich auf seinem Hoheitsgebiet befinden oder seine Bürger sind). Darüber hinaus haben sich mehr als 50 nichtstaatliche bewaffnete Gruppen im Rahmen der Verpflichtungserklärung Deed of Commitment des Genfer Appells formell zu einem vollständigen Verbot von Antipersonenminen und zur Zusammenarbeit bei der Minenräumung verpflichtet.
Irrtum 5: Antipersonenminen sind eine kostengünstige Waffe.
Realität: Dies mag in der Vergangenheit der Fall gewesen sein, als Staaten und andere Akteure Zugang zu Armeebeständen aus der Zeit des Kalten Krieges hatten, doch die heutigen Vorschriften für die Beschaffung von Militärgütern und die Lagerung von Munition stellen höhere Anforderungen an den Transport, die Sicherheit der Lagerung und die Verfahren zur verzögerten Scharfschaltung. Darüber hinaus ist die Verlegung von Antipersonenminen kostspielig und erfordert Schutzmassnahmen und Wartung.
Irrtum 6: Antipersonenminen sind ein wirksames Mittel, um den Zugang zu sperren.
Realität: Seit Inkrafttreten der Konvention in den 1990er Jahren wurden kaum noch Antipersonenminen entwickelt. Andererseits wurde die Einsatzfähigkeit und Geschwindigkeit militärischer Abwehrmassnahmen wie etwa mechanischer und ferngesteuerter Sprengstoff- Minenräumsysteme erheblich verbessert. Dies machte Antipersonenminen als Mittel der militärischen Zugangssperre überflüssig.
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Das Antipersonenminen-Übereinkommen (APMBC) hat eine globale Anwendungsgemeinschaft hervorgebracht, der Staaten, internationale Organisationen, NGO und Überlebende angehören. Es hat die Transparenznorm durch regelmässige Berichterstattung gestärkt und internationale Standards und Methoden für die Minenräumung, die Risikoaufklärung und die Opferhilfe festgelegt. Überdies hat es den Weg für andere Abrüstungsverträge geebnet – so etwa für das Übereinkommen über Streumunition – und damit gezeigt, dass humanitäre Abrüstungsverträge auch ohne universelle Beteiligung erfolgreich sein können.
- Mehr als 55 Millionen gelagerte Landminen wurden vernichtet.
- Die Anzahl der Länder, die Landminen herstellen, ist von über 50 auf weniger als 10 zurückgegangen.
- Der weltweite Einsatz von Antipersonenminen hat massiv abgenommen.
- Durch gross angelegte Räumungsaktionen wurden ehemalige Kriegsgebiete für Zivilpersonen sicher gemacht.
- Die Konvention bietet Überlebenden eine Plattform, auf der sie sich Gehör verschaffen können und ihre Mitwirkung auf Landes- wie internationaler Ebene Priorität hat.
- Tausende Landminenopfer erhielten Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und Rehabilitation.
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- Die Räumung kontaminierter Gebiete verzögert sich erheblich, da 35 Vertragsstaaten noch Räumungsverpflichtungen haben. Dies hat dazu geführt, dass immer mehr Vertragsstaaten eine Verlängerung ihrer Räumungsfristen beantragen.
- Langsame Fortschritte bei der universellen Anwendung.
- Nichterfüllung der Pflicht zur Vernichtung von Lagerbeständen und der Pflicht zur Verabschiedung nationaler Umsetzungsmassnahmen. 46 Vertragsstaaten haben noch nicht mitgeteilt, dass sie ausreichende Rechtsvorschriften erlassen haben.
- Zu hohe Anzahl von Antipersonenminen, die für zulässige Zwecke einbehalten werden (61 Vertragsstaaten verfügen noch über APM).
- Unzureichende Unterstützung für Minenopfer.
- Zunehmende Probleme aufgrund des vermehrten Einsatzes von improvisierten Antipersonenminen, vor allem durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen.
Darüber hinaus haben erneut aufkommende Behauptungen über den militärischen Nutzen von Antipersonenminen in manchen Ländern eine Debatte über die Frage eines Austritts aus der Konvention angestossen.
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- Plädieren Sie für die weltweite Ratifizierung des Übereinkommens.
- Unterstützen Sie Organisationen für Minenräumung und Opferhilfe.
- Machen Sie auf die humanitären Auswirkungen von Landminen aufmerksam.
- Üben Sie Druck auf Nicht-Unterzeichnerstaaten aus, damit diese sich an die Grundsätze des Vertrags halten.
The Ottawa Treaty remains a landmark achievement in humanitarian disarmament, proving that international cooperation can reduce the devastating effects of war on civilians.
Wie können Einzelpersonen oder Organisationen die Ziele des Übereinkommens unterstützen?
Die Ottawa-Konvention ist nach wie vor ein Meilenstein der humanitären Abrüstung und beweist, dass internationale Zusammenarbeit die verheerenden Auswirkungen von Krieg auf die Zivilbevölkerung verringern kann.