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Warum der Atomwaffenverbotsvertrag wichtig ist

Am 22. Januar 2021 ist mit dem Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) das wichtigste Instrument des humanitären Völkerrechts in Kraft getreten, mit dem die katastrophalen humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen bzw. entsprechender Atomwaffentests entschärft werden sollen.

Magnus LovoldDieser Tag ist ein Sieg für die Menschheit. Es ist ein Tag, auf den die Befürworter seit Jahrzehnten hingearbeitet haben und zweifellos eine der ersten guten Nachrichten im Jahr 2021. Magnus Løvold, politischer Berater des IKRK zum Thema Atomwaffen, erklärt, warum dieser Vertrag wichtig ist, was sich mit seinem Inkrafttreten verändert und welches die nächsten Schritte sind.

1. Welche Länder haben den Atomwaffenverbotsvertrag ratifiziert?

Stand 22. Januar 2021 haben 51 Länder weltweit den Vertrag ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:

Antigua und Barbuda, Bangladesch, Belize, Benin, Bolivien, Botswana, Cook-Inseln, Costa Rica, Dominica, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Gambia, Guyana, Heiliger Stuhl, Honduras, Irland, Jamaika, Kasachstan, Kiribati, Kuba, Demokratische Volksrepublik Laos, Lesotho, Malaysia, Malediven, Malta, Mexiko, Namibia, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Niue, Österreich, Palau, Palästina, Panama, Paraguay, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Südafrika, Thailand, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vietnam.

Darüber hinaus haben 37 Staaten den Vertrag unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, während weitere rund 40 Staaten ihre Unterstützung für das Vertragswerk zwar bekundet, aber dieses bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert haben. Das IKRK ermutigt Staaten dazu, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Vertrag zu ratifizieren bzw. diesem beizutreten. Unsere Arbeit wird erst dann enden, wenn alle Staaten sich diesem Vertrag verpflichten.

2. Was gilt im Rahmen des Atomwaffenverbotsvertrags als rechtswidrig?

Mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags werden der Einsatz, die Androhung eines Einsatzes, die Entwicklung, der Test, die Herstellung, der Erwerb, der Besitz und die Lagerung von Atomwaffen verboten. Rechtswidrig ist demzufolge auch, jemanden dabei zu unterstützen, zu ermutigen bzw. zu veranlassen, sich an durch diesen Vertrag verbotenen Aktivitäten zu beteiligen. Ab dem 22. Januar 2021 ist der Vertrag für die 51 Staaten, die diesen ratifiziert haben bzw. diesem beigetreten sind, rechtlich bindend. Dies gilt künftig auch für andere Staaten, die diesem Vertrag beitreten.

Der Vertrag ist das wichtigste Instrument des humanitären Völkerrechts, um die katastrophalen humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen bzw. entsprechender Atomwaffentests abzuschwächen, insbesondere durch die Aufforderung an die Staaten, Betroffenen von Atomwaffentests bzw. des Einsatzes von Atomwaffen Hilfe zu leisten, und die Räumung verseuchter Gebiete. Der Vertrag formalisiert ein klares internationales Verständnis seitens der Staaten und der Zivilgesellschaft, dass der Einsatz von nuklearen Waffen unabhängig von den Gründen inakzeptabel ist.

Durch das ausdrückliche und unmissverständliche Verbot des Einsatzes von Atomwaffen wird ein eindeutiges Signal gesendet, dass ein solcher Einsatz nicht nur aus moralischer und humanitärer Sicht inakzeptabel ist, sondern gemäss humanitärem Völkerrecht auch rechtswidrig ist.

3. Werden Staaten im Rahmen des Atomwaffenverbotsvertrags gezwungen, ihre Atomwaffen zu vernichten?

Ja und nein. Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags bedeutet, dass seine Bestimmungen für die Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben bzw. diesem beigetreten sind, rechtlich bindend sind. Atommächte müssten entweder ihre Atomwaffen vernichten, bevor sie dem Vertrag beitreten, oder sich im Rahmen eines „rechtlich bindenden, zeitlich befristeten Plans" dazu verpflichten, dies in einer überprüfbaren und unumkehrbaren Art und Weise zu tun.

Allerdings müssten die aktuellen Atommächte dafür zunächst diesem Vertragswerk beitreten, was derzeit noch nicht der Fall ist.

Machen Sie mit und sagen Sie Nein zu Atomwaffen.

 

4. Was wird sich mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags konkret ändern? Wird die Gefahr nuklearer Angriffe deutlich verringert?

Es existiert bereits eine umfassende Ablehnung eines potenziellen Einsatzes nuklearer Waffen auf internationaler Ebene. Dieses Tabu hat zu einer Stigmatisierung von Atomwaffen als inakzeptable Massnahme der Kriegsführung aus moralischer, humanitärer und jetzt auch aus rechtlicher Sicht geführt. Dies bedingt unter anderem auch die Tatsache, dass seit den Atombombenangriffen auf Hiroshima und Nagasaki 1945 keine nuklearen Waffen mehr eingesetzt wurden. Aber solange Atomwaffen existieren, besteht die Gefahr, dass sie erneut zum Einsatz kommen, sei es aus Versehen, aus Fehleinschätzungen oder absichtlich. Wir sehen heute, dass die Gefahr eines solchen Einsatzes wieder steigt.

Täuschen Sie sich nicht: Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags ist ein bedeutsamer Erfolg und ein grosser Sieg, aber er bildet erst den Anfang – und nicht das Ende – unserer Bemühungen für eine umfassende Tabuisierung eines Einsatzes nuklearer Waffen. Es wäre daher illusorisch zu erwarten, dass der Atomwaffenverbotsvertrag schon morgen zu einer Welt ohne Atomwaffen führt. Er sollte eher als ein humanitärer, moralischer und rechtlicher Ausgangspunkt für langfristige Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung von Atomwaffen betrachtet werden. Das ist die Art und Weise, wie internationales Recht funktioniert.

Mit anderen Worten haben in der Vergangenheit die im Rahmen von Waffenverboten gesetzten Normen die Politik von Regierungen, Unternehmen und Banken in Ländern, die solchen Verträgen nicht beigetreten sind, beeinflusst. Die Bestimmungen des Atomwaffenverbotsvertrags setzen einen eindeutigen Standard bzw. einen Bezugspunkt, an dem sich alle Bemühungen für eine Welt ohne Atomwaffen messen lassen müssen.

5. Keine der Atommächte hat den Vertrag unterzeichnet. Was bedeutet das für diese Länder?

Der Atomwaffenverbotsvertrag stärkt die Tabuisierung eines Einsatzes nuklearer Waffen. Als solcher erhöht der Vertrag den Druck auf die Atommächte, ihre Atomwaffenarsenale gemäss ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags, zu reduzieren bzw. zu vernichten.

Ausserdem bietet er den Akteuren, die sich für ein Verbot und die Vernichtung von Atomwaffen einsetzen, ein starkes Instrument der Einflussnahme. Unabhängig vom zeitlichen Rahmen, der notwendig ist, eine Welt ohne Atomwaffen zu erreichen, ist eine klare Richtlinie erforderlich, mit der die Rechtswidrigkeit solcher Waffen zweifelsfrei festgeschrieben wird.

6. Was passiert mit einem Land, das sich entschliesst, trotzdem einen nuklearen Angriff zu starten?

Aufgrund der humanitären Katastrophe beispiellosen Ausmasses, die jeglicher Einsatz von Atomwaffen verursacht, würde ein Atomangriff zu Angst und Schrecken und einer umfassenden Ächtung seitens der internationalen Gemeinschaft führen. Die zerstörerischen und nicht zu bewältigenden Folgen gehören zu den Gründen, warum seit 75 Jahren keine Atomwaffen mehr zum Einsatz gekommen sind. Das IKRK kommt zu dem Ergebnis, dass die katastrophalen humanitären Folgen es höchst unwahrscheinlich machen, dass Atomwaffen jemals in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden könnten. Dies ist auch der Grund, warum wir jetzt handeln müssen, um in erster Linie eine nukleare Explosion zu verhindern, indem jeglicher Einsatz bzw. jegliche Tests von Atomwaffen erst gar nicht in den Bereich des Möglichen gelangen.

Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags ist erst der Anfang unserer Bemühungen.

7. Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Atomwaffensperrvertrag und dem Atomwaffenverbotsvertrag? Was leistet der Atomwaffenverbotsvertrag, was der Atomwaffensperrvertrag nicht leistet?

Der Atomwaffenverbotsvertrag zeigt Wege zur Vernichtung von Atomwaffen auf und ist somit ein Schritt hin zur Erfüllung der Verpflichtung zur Abrüstung gemäss dem Atomwaffensperrvertrag. Allerdings gilt der Atomwaffensperrvertrag als ein „gross angelegter Deal", bei dem die Nichtatomwaffenstaaten im Austausch gegen eine rechtliche Verpflichtung seitens der Atommächte, abzurüsten und letztlich Atomwaffen zu vernichten, auf die Möglichkeit verzichten, selbst Atomwaffen zu entwickeln. Der Atomwaffenverbotsvertrag hingegen enthält für alle Vertragsparteien ein vollständiges Verbot nuklearer Waffen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt eines Vertragsbeitritts Atomwaffen besitzen oder nicht.

Darüber hinaus verbietet der Atomwaffenverbotsvertrag auch den Einsatz nuklearer Waffen, während der Atomwaffensperrvertrag sich auf den Transfer, die Herstellung und den Erwerb dieser Waffen beschränkt.

8. Untergräbt der Atomwaffenverbotsvertrag nicht gegebenenfalls den Atomwaffensperrvertrag?

Der Atomwaffenverbotsvertrag ist weit davon entfernt, den Atomwaffensperrvertrag zu untergraben. Er ergänzt und unterstützt vielmehr dessen Ziele einer nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung von Atomwaffen. Das eindeutige und umfassende Verbot nuklearer Waffen im Atomwaffenverbotsvertrag soll in der Tat abschreckend auf eine Verbreitung von Atomwaffen wirken. Es handelt sich um einen konkreten Schritt hin zu einer Umsetzung der Verpflichtung aus Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags zu Verhandlungen über wirksame Massnahmen für die nukleare Abrüstung.

Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Atomwaffensperrvertrags als Eckpfeiler der Bemühungen um nukleare Abrüstung sollten sich darauf konzentrieren, die umfassende und wirksame Umsetzung der Verpflichtungen aus Artikel VI, vor allem die Verpflichtungen zu Abrüstung und Risikoreduzierung gemäss dem Aktionsplan der Überprüfungskonferenz 2010, zu gewährleisten.

9. Was passiert nun im Kampf gegen Atomwaffen?

Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags markiert den Auftakt unserer Bemühungen um eine Welt ohne Atomwaffen. Wir müssen uns in den kommenden Jahren und Jahrzehnten für die Förderung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen einsetzen. Dies ist die Aufgabe, die jetzt vor uns liegt. Jede Unterzeichnung und jede Ratifizierung bringt uns näher an das Ziel, das Potenzial dieses Vertrags auszuschöpfen. Wir müssen sicherstellen, dass die Vertragsparteien die Bestimmungen des Vertrags ordnungsgemäss umsetzen.

Darüber hinaus müssen wir die Atommächte und deren Alliierte weiterhin auffordern, Massnahmen zu ergreifen, mit denen die Gefahr eines Einsatzes nuklearer Waffen reduziert wird, insbesondere durch die Entfernung aller Atomwaffen von der Stufe „High Alert", die Verringerung des Einflusses von Atomwaffen auf die Sicherheitspolitik und Militärdoktrin ihrer Länder sowie langfristig die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags.

Auf praktischer Ebene bildet das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags den Auftakt für dessen Umsetzung und bedingt die Verpflichtung für die Vertragsparteien, innerhalb eines Monats zu erklären, ob sie Atomwaffen besitzen, und gegebenenfalls die Pläne zur Vernichtung ihres Atomwaffenarsenals zu erläutern. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Inkrafttreten des Vertrags muss ein erstes Treffen der Vertragsparteien stattfinden. Dies wird letztlich Wege eröffnen, mehr Unterzeichner vom Vertragswerk zu überzeugen, und wichtige Gelegenheiten für Gespräche bieten, wie Opfern und Überlebenden von Atomwaffentests und Einsätzen nuklearer Waffen wirksam geholfen werden kann und wie radioaktiv verseuchte Gebiete wieder bewohnbar gemacht werden können.

Schliesslich dürfen wir nicht vergessen, dass Belege für Leid und Zerstörung der stärkste Grund für ein Verbot und die Vernichtung nuklearer Waffen sind. Wir müssen uns daher weiter dafür einsetzen, ein Bewusstsein für die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen und die Notwendigkeit des Schutzes aktueller und künftiger Generationen vor diesen schrecklichen Waffen zu schaffen. Wir können uns nicht auf die katastrophalen Folgen einer nuklearen Explosion vorbereiten. Und wenn wir uns nicht vorbereiten können, müssen wir diese verhindern. Bis heute haben 86 Staaten den Vertrag unterzeichnet und 51 haben ihn ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten. Unsere Arbeit wird erst dann enden, wenn alle Staaten sich diesem Vertrag verpflichten.

...Solange es Atomwaffen gibt, besteht auch die Gefahr, dass sie wieder eingesetzt werden...

10. Warum müssen wir Atomwaffen verbieten?

Atomwaffen sollten verboten werden, weil sie inakzeptable humanitäre Folgen haben und eine Bedrohung für die Menschheit darstellen. Es ist eigentlich ganz einfach: die internationale Gemeinschaft kann in keinster Weise darauf hoffen, jemals die Folgen eines Atomwaffeneinsatzes bewältigen zu können. Kein Land ist auf den Umgang mit einer humanitären Katastrophe infolge einer nuklearen Explosion vorbereitet. Die Folgen einer solchen Explosion, insbesondere der sich in alle Winde verstreuende radioaktive Niederschlag, machen vor keiner nationalen Grenze Halt.

Kein internationales Gremium kann auf angemessene Weise mit der unmittelbaren humanitären Notlage bzw. den langfristigen Folgen einer nuklearen Explosion umgehen, insbesondere wenn es sich um Explosionen in einem bewohnten Gebiet handelt, genauso wenig wie es angemessene Hilfe für die Betroffenen bereitstellen kann. Infolge des von einer nuklearen Explosion verursachten massiven Leids und der enormen Zerstörung wäre es wahrscheinlich nicht einmal möglich, derartige Ressourcen bereitzustellen, selbst wenn alle Anstrengungen unternommen würden.

11. Was wären die konkreten Auswirkungen einer nuklearen Konfrontation?

First, the blast wave, thermal wave, radiation and radioactive fallout generated by nuclear explosions cause countless deaths and have devastating short- and long-term effects on the human body, which existing Zunächst einmal werden die Detonationswelle, die thermische Welle, die Strahlung sowie der radioaktive Niederschlag einer nuklearen Explosion zu unzähligen Toten führen und schreckliche kurz- und langfristige Folgen auf den menschlichen Körper verursachen, die in den aktuell existierenden medizinischen Einrichtungen in keinster Weise gelindert werden können.

Dann würde eine nukleare Explosion, vor allem in bzw. in der Nähe bewohnter Gebiete, wahrscheinlich eine umfassende Vertreibung in Gang setzen sowie langfristige Schäden an Umwelt, Infrastruktur, sozioökonomischer Entwicklung und der gesellschaftlichen Ordnung verursachen. Es würde mehrere Jahrzehnte dauern, die Infrastruktur wieder aufzubauen sowie wirtschaftliche Aktivitäten, Handel, Kommunikation, Gesundheitseinrichtungen und Schulen wiederzubeleben.

Schlussendlich zeigen moderne Umweltmodelle, dass selbst ein „kleinräumiger" Einsatz von rund 100 Atomwaffen neben der Verbreitung radioaktiver Strahlung auf der ganzen Welt zu einer Abkühlung der Atmosphäre, kürzeren Anbauperioden, Nahrungsmittelknappheit und globalem Hunger führen würde. Deshalb stellen Atomwaffen nicht nur eine Gefahr für einzelne Länder dar, sondern für die Menschheit als Ganzes.

12. Was können die Menschen individuell tun, um die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags durch noch mehr Länder zu unterstützen?

Die Menschen können ein Bewusstsein dafür schaffen, was auf dem Spiel steht, indem sie das Problem der Atomwaffen auf die Tagesordnungen ziviler, religiöser, gesellschaftlicher und anderer Organisationen setzen, denen sie angehören, Informationen durch das Teilen entsprechender Inhalte des IKRK auf Social-Media-Plattformen verbreiten und Briefe an lokale Medien schreiben, in denen sie ihrer Sorge Ausdruck verleihen.

"...wir werden das Bewusstsein für die katastrophalen humanitären Auswirkungen von Atomwaffen weiter schärfen..."

Je nachdem, wo die Menschen leben, können sie die politische Führung sowie entsprechende Lobbyisten auffordern, langfristige Verpflichtungen zum Abbau und zur Vernichtung von Atomwaffen zu erfüllen, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten und sich unablässig für die Reduzierung der Gefahr eines Einsatzes von Atomwaffen einzusetzen.