Geschützte Personen
Das humanitäre Völkerrecht schützt in bewaffneten Konflikten eine Vielzahl von Menschen und Objekten. Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle schützen kranke, verwundete und schiffbrüchige …
Das humanitäre Völkerrecht schützt in bewaffneten Konflikten eine Vielzahl von Menschen und Objekten. Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle schützen kranke, verwundete und schiffbrüchige …
Staaten und andere Parteien von bewaffneten Konflikten sind verpflichtet, das HVR „unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen“ (gemeinsamer Art. 1 der Genfer Abkommen). Sie …
Ein Schlüsselelement des humanitären Völkerrechts ist die klare Unterscheidung zwischen bewaffneten Kräften und Zivilpersonen. In zeitgenössischen Konflikten sorgen jedoch die Nähe der Zivilpersonen …
Das humanitäre Völkerrecht ist auf alle bewaffneten Konflikte anwendbar – an Land, auf See oder in der Luft. Dennoch gelten einige Verträge und Völkergewohnheitsrecht spezifisch für den See- und …
Die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ersten Weltkrieg den Einsatz chemischer und biologischer Waffen verboten und dieses Verbot 1972 und 1993 durch ein Verbot ihrer Entwicklung, Lagerung und …
Das humanitäre Völkerrecht schützt die natürliche Umwelt und legt Regeln fest, um die während Kriegen verursachten Schäden an der Umwelt zu begrenzen. Video Sind Schäden an der Natur in Kriegen und …
Das humanitäre Völkerrecht verbietet bzw. beschränkt bestimmte Arten konventioneller Waffen, um die Zivilbevölkerung vor ihrer unterschiedslosen Wirkung zu schützen und Kombattanten vor übermässigen …
Seit dem einzigen Einsatz von Kernwaffen im Jahr 1945 setzt sich die Welt mit der Frage auseinander, wie das humanitäre Völkerrecht für derartige Waffen gelten soll. Die Internationale Rotkreuz- und …
Das humanitäre Völkerrecht beschränkt sowohl die Wahl der Waffen als auch die Mittel und Methoden der Kriegsführung. Bei der Entwicklung oder dem Erwerb neuer Waffen müssen die Staaten also …
Die weit verbreitete und kaum regulierte Verfügbarkeit von Waffen macht es leichter, gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstossen, und erschwert die Bereitstellung von Hilfe für die Betroffenen. …
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Die Bibliothek des IKRK wurde 1863 eingerichtet und umfasst zusammen mit den Archiven des IKRK eine unverzichtbare Sammlung an Referenzmaterial über die Organisation selbst und das humanitäre Völkerrecht.
Das HVR gründet auf verschiedenen Verträgen, insbesondere den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen, und zahlreichen anderen Instrumenten."
Das Völkergewohnheitsrecht besteht aus Regeln, die aus einer „als Recht anerkannten allgemeinen Praxis“ stammen und unabhängig vom Vertragsrecht existieren.